Das Restaurant „L’Osteria“ war voll besetzt, als der Leibwächter vor der Tür eine Glock-Pistole zückte und einem heute 24-Jährigen ins Bein schoss. In dem Lokal brach im Juni 2016 kurzzeitig Panik aus, einige der Gäste rannten nach draußen. Nun, knapp ein Jahr später, hat die dritte Kammer des Augsburger Landgerichts ein Urteil gegen den 52 Jahre alten Bodyguard gefällt: Dieser erhält wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, daneben muss er dem Geschädigten 10000 Euro zahlen.
Augsburg