Es geht in dem Prozess um ein Stück schwarzen Stoff. Um eine Kleinigkeit, könnte man meinen. Doch der Münchner Rechtsanwalt Norman Synek sieht das anders. Für ihn ist die Frage, ob ein Anwalt in Gerichtsverfahren immer die traditionelle schwarze Robe tragen muss, zu einer Grundsatzfrage geworden. Ein Zivilrichter des Amtsgerichts Augsburg hatte voriges Jahr einen Prozesstermin platzen lassen, weil Synek keine Robe dabei hatte. Er musste unverrichteter Dinge nach München zurückfahren, sein Mandant konnte den Termin ebenfalls als nutzlos abhaken. Über das Verhalten des Amtsrichters sagt der Anwalt: „Für mich grenzt das an Arbeitsverweigerung.“
Prozess in Augsburg