Emanuel Eggelhof und Christoph Jacob Lehherr starben wenige Minuten nacheinander. Der Scharfrichter wartete bereits, als die Falschmünzer am 14. April 1701 aus ihren Zellen im Rathauskeller auf den Fischmarkt geführt wurden. "Aus besondern Gnaden mit dem Schwerdt hingerichtet", verzeichnet das Protokoll später lapidar. Ein heutiges Schöffengericht hätte die Augsburger zu einer Freiheitsstrafe "nicht unter zwei Jahren" verurteilt. In der frühen Neuzeit hatten Übeltäter nichts zu Lachen, wenn sie im Augsburger Rathaus vor Gericht standen. Dabei reicht die Geschichte der städtischen Rechtsprechung viel weiter zurück. Mehr als zwei Jahrhunderte lang regelte das Stadtrecht von 1276, wie mit Verbrechern umzugehen war. "Das Buch", wie man es hieß, wurde dabei immer wieder erweitert und den Bedürfnissen der Zeit angepasst.
Todesstrafe in Augsburg