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Augsburg: Urteil: Polizist soll Häftling zu Unrecht mit Stock geschlagen haben

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Urteil: Polizist soll Häftling zu Unrecht mit Stock geschlagen haben

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    Ein Augsburger Polizist hat laut Urteil einen Gefangenen in einer Arrestzelle zu Unrecht mit einem Schlagstock geschlagen.
    Ein Augsburger Polizist hat laut Urteil einen Gefangenen in einer Arrestzelle zu Unrecht mit einem Schlagstock geschlagen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Vor einem halben Jahr machten die Arrestzellen der Augsburger Polizei noch positive Schlagzeilen. Denn ein Internetnutzer lobte die Übernachtung in einer der Zellen in den höchsten Tönen. Er bewertete deshalb das Polizeipräsidium bei der Suchmaschine Google mit fünf Sternen – und schrieb über das „nette Personal“ und die „gemütliche Stube“. Allzu ernst gemeint war der Beitrag wohl nicht. Schließlich sind die Zellen sehr karg. Was nun vor dem Augsburger Amtsgericht zur Sprache kam, ist ebenfalls nicht positiv: Ein Polizeibeamter soll einen Gefangenen mit einem Schlagstock geschlagen haben, obwohl es dafür keinen Anlass gegeben hat.

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