Vater „entführt“ Sohn aus Psychiatrie
Wie der Streit zwischen geschiedenen Eltern um die richtige Behandlung ihres Kindes eine bundesweite Fahndung auslöste und schließlich vor Gericht endete.
Wenn Ehen auseinandergehen, werden Kinder oft zur Waffe im „Rosenkrieg“. Dann haben schon Familiengerichte alle Mühe, vernünftige Lösungen zu finden. Manch hoffnungslose Zerwürfnisse enden auch vor dem Strafgericht. Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele hatte sich mit einem äußerst schwierigen Rechtsfall zu befassen, der ohne Urteil endete. „Entziehung Minderjähriger“ warf die Anklage einem 59-jährigen Vater aus Hamburg vor. Er hatte Anfang Oktober 2014 seinen psychisch kranken Sohn, 15, aus der geschlossenen Abteilung der Jugendpsychiatrie des Josefinums „entführt“. Vier Tage später übergab er den Buben dann dem Jugendamt in Hamburg.
Die geschiedenen Eltern hatten zu dieser Zeit beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn. Das Recht, gesundheitliche Maßnahmen zu ergreifen, hatte aber nur die Mutter. Eine schwierig zu handhabende Entscheidung des Familiengerichts, wie sich nun herausstellte. Am 23. September 2014 war bei einem Termin beim Familiengericht einmütig unter den Eltern festgelegt worden, dass der an Autismus leidende Bub zur genauen Diagnose seiner psychischen Krankheit im Josefinum untergebracht wird.
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