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Augsburg: Verleumdungs-Schreiben: Weitere Vorwürfe gegen Peter Hummel

Augsburg

Verleumdungs-Schreiben: Weitere Vorwürfe gegen Peter Hummel

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    Dem künftigen Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel droht möglicherweise juristischer Ärger.
    Dem künftigen Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel droht möglicherweise juristischer Ärger. Foto: Silvio Wyszengrad

    In den Ermittlungen gegen Freie-Wähler-Kommunalpolitiker Peter Hummel ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft noch unklar, wie lange diese dauern werden. Wie die Behörde auf Anfrage bestätigt, habe sich im Zuge der bisherigen Ermittlungen der Verdacht ergeben, dass der Ex-OB-Kandidat und künftige Stadtrat auch für eine weitere Straftat verantwortlich sein könnte. Die neuen, bisher unbekannten Vorwürfe bergen politischen Sprengstoff. Hummel soll, so der Verdacht, hinter einen anonymen Brief stehen, in dem Missbrauchsvorwürfe gegen einen anderen Augsburger Kommunalpolitiker erhoben worden sind, um diesen zu verleumden.

    Wie berichtet, ermittelt die Polizei seit 2019 gegen Hummel. Es geht dabei um den Verdacht, dass dieser andere Menschen unter falschem Namen und mithilfe von sogenannten Fake-Accounts im Internet diffamiert haben soll. Mehrere Augsburger werfen ihm Cybermobbing vor, darunter Andrea Röder, Leiterin eines Verlages, die früher ebenfalls bei den Freien Wählern aktiv war. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht sahen genügend Anhaltspunkte für einen Durchsuchungsbeschluss.

    Mobbing mit Fake-Accounts? Verdacht gegen Peter Hummel

    Im Dezember durchsuchte die Polizei Hummels Wohnung und beschlagnahmte Datenträger. Die Maßnahme deutet zugleich darauf hin, dass die Ermittler keine Hinweise dafür haben, dass die Personen „Franziska S.“ und Florian P.“ (Namen gekürzt) tatsächlich existieren. Hummel soll, so lautet der Verdacht, diese Aliasnamen für seine Aktivitäten genutzt haben. Von einem Facebook-Account und einem E-Mail-Konto mit diesen Namen gingen etwa die Angriffe gegen Andreas Röder aus. Zwischen den beiden Namen und Peter Hummel gibt es eigenartige Verbindungen. Wie unsere Redaktion aus Ermittlerkreisen erfuhr, wird in dem Zusammenhang auch kein Verfahren gegen zwei Menschen dieses Namens geführt. Auch das spricht dafür, dass es sie real nicht gibt.

    Vor einigen Wochen nahm die Polizei zudem Ermittlungen wieder auf, die sie eigentlich schon begraben hatte. Der Fall wäre wohl der bisher Gravierendste in dem Komplex. Der Hintergrund hängt mit einem Vorgang zusammen, der die Freien Wähler 2018 teilweise ins Chaos stürzen ließ. Damals wurde zunächst der frühere Kulturreferent Peter Grab, heute Stadtrat der Gruppierung WSA („Wir sind Augsburg“), zum Landtagskandidat der Freien Wähler im Stimmkreis Augsburg West gewählt. Kurz darauf annullierte der Landesvorstand der Freien Wähler die Nominierung aber, weil einige Personen, die an der Wahl teilgenommen hätten, nicht stimmberechtigt gewesen seien. Bei der Wahlwiederholung wurde dann die Augsburger FW-Stadträtin Regina Stuber-Schneider zur Landtagskandidatin gewählt.

    Im Zuge dieser Querelen, die tiefe Risse zwischen den Freien Wählern in Augsburg Stadt und Augsburg Land offenbarten, erhielt der Kreisverband Augsburg Land ein Schreiben, in dem eine Frau behauptete, Grab habe sie sexuell missbraucht, und sie werde dies möglicherweise auch öffentlich machen. Es existierte allerdings nach Informationen unserer Redaktion gar keine Frau unter dem auf dem Schreiben angegebenen Namen, auch die darin angegebene Adresse führte ins Leere – was den Verdacht nahelegt, dass jemand den Kandidaten schlicht verleumden wollte.

    Polizei nimmt alte Ermittlungen wieder auf

    Die Ermittlungen der Polizei führten zunächst nicht weit, sie wurden eingestellt, ohne dass ein Beschuldigter hätte ermittelt werden können. Nun wurden sie wieder aufgenommen, offensichtlich aufgrund neuer Hinweise aus dem jetzigen Verfahren. Die Polizei ermittelt im Fall des anonymen Briefs dieses Mal konkret gegen einen Verdächtigen: Peter Hummel.

    Ein Kommunalpolitiker, der einen anderen Kommunalpolitiker unter falschem Namen mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs diskreditieren will? Es ist ein Verdacht, der Brisanz beinhaltet, sollte er sich so bestätigen. Das Ergebnis der Ermittlungen ist freilich noch offen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft, es gilt die Unschuldsvermutung. Peter Hummel sagt auf Anfrage dazu, er habe Peter Grab nie verleumdet, sondern lediglich in der Vergangenheit seine WSA-Verbindung mit der AfD kritisiert. „Dies führte zuletzt dazu, dass ich von einem WSA-Mitglied und ehemaligem Kickbox-Weltmeister massiv bedroht wurde." Wenn andere Personen Peter Grab verleumdet hätten, dann ließen sich ja leicht Verfasser, Ort, Datum und das entsprechende Gerät zuordnen, sagt Hummel. „An dieser Aufklärung habe ich großes Interesse.“ Hummel kündigte auch an, sich nach Abschluss des Verfahrens zu den weiteren Vorwürfen zu äußern. Von der Polizei sei er bislang noch nicht befragt worden.

    Erstmalig erhoben wurden die Cybermobbing-Vorwürfe gegen Hummel im Jahr 2019 vom Augsburger Publizisten Manfred Seiler auf Facebook. Hummel erwirkte zunächst eine Unterlassungsverfügung gegen Seiler, der dagegen bei Gericht aber Widerspruch einlegte. Mittlerweile stehen die Vorwürfe wieder im Netz. Nach Auskunft Seilers hat Hummel den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Das Augsburger Landgericht bestätigt dies. Das Gericht habe Hummel zuvor auf das Versäumen einer notwendigen Frist hingewiesen. Ein ursprünglich anberaumter Gerichtstermin wurde kurzfristig abgesagt.

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