21-Jähriger schlägt mit Weizenglas zu: Bewährungsstrafe im dritten Anlauf
Wegen schwerer Körperverletzung war ein 21-Jähriger vor dem Augsburger Amtsgericht angeklagt. Warum er zwischendurch ins Gefängnis musste.
Zwei Jahre Haftstrafe auf Bewährung – so lautet jetzt das Urteil gegen einen 21-jährigen Angeklagten, der einem anderen Mann ein Weißbierglas auf den Kopf geschlagen und ihn verletzt hat. Weil der Angeklagte gleich zwei Verhandlungstermine versäumt hatte, wurde er zur dritten Auflage aus dem Gefängnis vorgeführt.
Vier Wochen hatte der Mann in Haft verbringen müssen, allein seiner Schludrigkeit geschuldet. Nach Worten seines Verteidigers Andreas Thomalla habe der 21-Jährige die ersten beiden Verhandlungstermine im Mai und im Juni "vergessen" und sei stattdessen zur Arbeit gegangen. Für die dritte Auflage seines Gerichtsverfahrens ging Richterin Teresa Freutsmiedl jetzt auf Nummer sicher. Am Ende des zweiten Verhandlungstermins war sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, gegen den Angeklagten einen Haftbefehl zu erlassen und den Mann aus dem Gefängnis vorzuführen.
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