Aktion in Augsburg: Verfassungsgericht kassiert Urteil gegen Klimaaktivisten
Die juristische Auseinandersetzung um eine Aktion bei der Regierung von Schwaben geht weiter. Nun hat ein Klimaschützer mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg.
Die juristische Auseinandersetzung um eine Aktion von Klimaaktivisten am Sitz der Regierung von Schwaben im Oktober 2022 bekommt ein weiteres Kapitel. Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben einer Verfassungsbeschwerde eines der beteiligten Aktivisten rechtgegeben und eine neue Verhandlung am Amtsgericht Augsburg angeordnet. Dies erklärte ein Sprecher des Verfassungsgerichts am Freitag.
Aktion bei Regierung von Schwaben: Karlsruhe gibt Aktivisten recht
Das Augsburger Amtsgericht hatte den Aktivisten Samuel Bosch, damals 20 Jahre alt, im Juni 2023 zusammen mit weiteren Angeklagten wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens sowie Hausfriedensbruchs verurteilt. Bosch, der aus dem Raum Ravensburg stammt, bekam eine dreiwöchige Jugendarreststrafe. Das Landgericht Augsburg bestätigte diese Entscheidung später.
Bosch und weitere Mitstreiter hatten die Bezirksregierung von Schwaben im Oktober 2022 besetzt und laut Anklage der Staatsanwaltschaft den damaligen Regierungspräsidenten als korrupt beleidigt. Hintergrund der Protestaktion war eine Genehmigung im Zusammenhang mit der Lohwald-Rodung im Landkreis Augsburg, die von den Aktivisten scharf kritisiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte nun, dass bei der Verurteilung wegen übler Nachrede - dabei ging es um den Korrputionsvorwurf - das Recht auf Meinungsfreiheit von den Augsburger Richtern unzureichend geprüft worden sei. Die entsprechenden Urteile gegen den Klimaaktivisten wurden aufgehoben, das Amtsgericht muss nun erneut entscheiden.
Urteil des Verfassungsgerichts: Amtsgericht Augsburg muss entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass damit nicht entschieden sei, ob die Aussage über den Regierungsbeamten zulässig gewesen sei. Der Tatbestand der Beleidigung sei bislang auch nicht Teil des Verfahrens gewesen. Auf den Aspekt des Hausfriedensbruchs gingen die Karlsruher Richter in der Entscheidung nicht im Detail ein. Aktivisten des Augsburger Klimacamps werteten die Entscheidung in einer ersten Reaktion als Erfolg. Bosch ist aus dem Arrest, den er gerade absaß, inzwischen entlassen. (dpa, kmax)
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Wen wundert's, dass solche Leute immer weiteren Auftrieb bekommen. Solche Verfahrensergebnisse animieren doch dazu, die Gerichte "lahmzulegen" und Prozessen in alle Ewigkeit zu verlängern. Und Bitte: nicht immer solche Chaoten mit "Klimaschützer" betiteln.
Manchmal muss man sich schon fragen, was das Ganze noch soll. Recht auf freie Meinungsäußerung nicht hinreichend berücksichtigt? Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder richtig oder falsch. Und freie Meinungsäußerung? Angenommen wenn falsch, dann rechtfertigt doch solch eine Äußerung nicht die freie Meinungsäußerung. Und wenn richtig, so wäre die Aussage richtig. Mir erscheint, hier wird nur wieder viel zu viel debattiert bzw. es werden unnötigerweise Details versucht zu beurteilen bzw. bewerten, welche jedoch irrelevant sind. Mit dem Versuch Rechtstaatlichkeit par excellance zu erreichen kann man den Staat auch unnötigerweise lahmlegen.
Eine Meinungsäußerung kann nicht richtig oder falsch sein. Sie ist - im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen - "dem Beweis nicht zugänglich" wie man im Juristendeutsch sagt. Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut, und schützt jeden Bürger vor staatlicher Willkür. Man sollte sich immer klar machen dass man ohne eigenes Fehlverhalten eines Tages selbst ins Visier staatlicher Strafverfolger geraten kann.
Entscheiden wird sein, ob die Aussagen als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung zu werten sind.
Mit Blick auf Frau Faessers und Frau Paus Stellung zu Hass und Hetze unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und „Verhöhnung des Staates“ müssen die Angeklagten nun die ganze Stärke des Staates zu spüren bekommen - oder?
Herr Thomas T.,
wie gut, dass es in unserem Land Gerichte gibt
und nicht Menschen wie Sie das Sagen haben.
Neu verhandeln heißt ja nicht zwangsläufig, daß sich am Urteil was ändern muß. Indiesem Fall sind wohl die Begründungen zu überabeiten bzw. zuz konkretisieren.