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Augsburg
13.01.2023

Corona-Erkrankung: Jobcenter-Mitarbeiter und Betreuerin ziehen vor Gericht

Das Sozialgericht Augsburg hat sich mit den gesundheitlichen Folgen von Corona-Erkrankungen befasst.
Foto: Bernd Hohlen

Die Folgen einer Covid-19-Erkrankung beschäftigen das Augsburger Sozialgericht. Unter anderem klagen ein Jobcenter-Mitarbeiter und eine Betreuerin. Um was es geht.

Mit den gesundheitlichen Konsequenzen einer Corona-Erkrankung setzen sich zunehmend auch die Sozialgerichte auseinander. Unlängst hatte das Augsburger Sozialgericht in drei Fällen darüber zu entscheiden, ob eine Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anzuerkennen ist. Geklagt hatten unter anderem eine Betreuungskraft eines Alten- und Pflegeheims und ein Jobcenter-Mitarbeiter, die an dem Virus erkrankt waren. 

Ist eine Corona-Erkrankung als eine Berufskrankheit zu werten? Oder als ein Arbeitsunfall? Diese Feststellungen wären Voraussetzung dafür, dass von der gesetzlichen Unfallversicherung weitere Leistungen wie medizinische Behandlungen oder eine Unfallrente bezahlt werden. Doch das Sozialgericht Augsburg hat diese Fragen, wie es mitteilt, in allen zu entscheidenden Fällen verneint.

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