Die Stadt Augsburg hat ihre Allgemeinverfügung zu den unangemeldeten Protestzügen gegen Corona-Maßnahmen verschärft. Wie sie am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung erklärte, gelten bei den sogenannten "Spaziergängen" vom 8. bis zum 10. Januar nicht nur wie bisher ein Mindestabstandsgebot von eineinhalb Meter und, sofern dieses nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht. Zusätzlich sollten die Veranstaltungen in diesem Zeitraum "nicht an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden. Näheres ergeben dann, wie bei Demonstrationen rechtlich geboten, Einzelanweisungen der Polizei vor Ort."
Augsburg