Unbekannte lassen Luft aus Autoreifen und hinterlassen Flyer
Täter haben bei mehrere SUVs in der Augsburger Innenstadt die Luft aus Autoreifen gelassen und Zettel hinterlegt, mit denen auf den Klimawandel aufmerksam gemacht wird.
In der Nacht auf Sonntag haben Unbekannte erneut bei mehreren Autos in der Innenstadt die Luft aus Autoreifen gelassen. Bereits in der Vorwoche hatte es nach Angaben der Polizei vergleichbare Fälle gegeben. In dem jetzigen Fall ließen die Täter in der Heinestraße, Herrenbachstraße und der Gentnerstraße bei mehreren SUVs die Luft aus zumeist zwei Autoreifen ab. Die unbekannten Täter hinterließen Flyer an der Windschutzscheibe der Fahrzeuge, "die auf die Klimaproblematik hinweisen sollen", so die Ermittler. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und prüft, ob weitere Delikte infrage kommen könnten. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Augsburg unter der Telefonnummer 0821/323-3810 entgegen. (jaka)
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Die Diskussion ist geschlossen.
Da würde sich anbieten, in den § 248 b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Kfz oder Fahrrades) noch explizit das Luftablassen mit aufzunehmen.
Sachbeschädigung? Aber es ist doch offenbar nichts kaputt, an den großen, teuren Autos?
Haben die etwa kein Notluftaggregat oder eine automatische Auffüllfunktion :-)
Ja - Sachbeschädigung ist das eindeutig nicht, zumindest nach den Informationen in dem Artrikel. Es sei denn, die Luft wurde mit Hilfe eines Messers rausgelassen.
Widerrede. Natürlich liegt Sachbeschädigung vor, wenn die Autos für den Einsatzzweck durch Fremdeinwirkung nicht mehr zur Verfügung stehen. Ihr techn Kenntnisstand über KFZ scheint nicht sehr groß zu sein. Nur LKWs haben zum Teil einen Kompressor; bei den meisten PKWs auch SUWs ist auch kein Reserverad mehr vorhanden, so dass Hilfsdienste in Anspruch genommen werden müssen um den Mangel zu beseitigen, was sich sehr zeitaufwendig gestalten kann. Es soll auch noch Leute geben, die das KFZ beruflich benötigen um Geld zu verdienen. In Ihrem Kommentar schwingt wohl auch Neid mit.
Machen Sie sich doch mal mit dem §303 STGB bzw. mit den Ausführungen hierzu verantwortlich. Hinweis: laut BGH ist es "ganz allgemein" keine Sachbeschädigung wenn die Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit nur geringfügige Tätigkeiten zur Gebrauchsfähigkeit erforderlich machen. Also aufpumpen.
(edit/mod/NUB 7.2)