Mit ihrer Argumentation, dass das Klimacamp nicht die Anforderungen an eine Versammlung im rechtlichen Sinne erfüllt, ist die Stadt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Richter kamen zum Ergebnis, dass der Räumungsbescheid rechtswidrig war. Der Richterspruch wird nicht jedem gefallen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass das Camp polarisiert, sowohl was die Inhalte als auch was die Form des Protests angeht. Doch ob das Klimacamp in Nachbarschaft zum Rathaus ästhetischen Ansprüchen genügt oder nicht – daran stört sich ein Teil der Kritiker –, ist rechtlich irrelevant. Als Demonstration, die vom Versammlungsrecht geschützt ist, darf es dort bleiben.
Augsburg