Faschingsdienstag ist kein gesetzlicher Feiertag. Nicht wenige Unternehmen schließen jedoch traditionell nachmittags, die Beschäftigten haben frei. Ob das auch 2024 so ist, entscheiden die jeweiligen Firmenleitungen. Übrigens kann man dieses "Gewohnheitsrecht" eines freien Dienstagnachmittags als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht einfordern. Vielen von uns steht also am 13. Februar ein ganz normaler Arbeitstag bevor. Anders sieht es in den folgenden Einrichtungen und Geschäften aus.
Augsburg