Razzia gegen Antifa in Oberhausen war rechtswidrig
Plus Die Polizei durchsuchte eine Antifa-Gruppe in Augsburg, es ging um Straftaten gegen AfD-Politiker. Nun entschied das Landgericht: Das Vorgehen war nicht korrekt.
Die Razzia beim "Offenen Antifaschistischen Treffen" OAT im Hans-Beimler-Zentrum in Oberhausen im März war in dieser Form rechtswidrig. Wie das Landgericht nach Beschwerden der Betroffenen entschied, war die Durchsuchung von Beteiligten des offenen Treffens unverhältnismäßig. Wie berichtet, war die Polizei an dem Abend mit einem größeren Aufgebot angerückt und hatte die Räumlichkeiten und Personen durchsucht, die sich dort aufhielten, in der Hoffnung, Hinweise zu den Straftaten gegen AfD-Mitglieder aus dem November 2022 zu bekommen. Die Beamten beschlagnahmten auch Unterlagen und technische Geräte. Doch die Ermittlungen richteten sich gegen unbekannt, die Betroffenen vor Ort wurden lediglich als Zeugen geführt.
Hintergrund des Verfahrens: Im November hatten Unbekannte den Weg vor der Wohnung der AfD-Bezirkstagskandidatin Gabrielle Mailbeck im Augsburger Univiertel mit einem mehrere Meter großen Schriftzug "AfD angreifen" beschmiert. Auch vor Mailbecks Ernährungspraxis in Friedberg wurde ein ähnlicher Schriftzug angebracht, versehen mit dem in der Antifa-Szene verbreiteten Schlachtruf "Alerta". In der Nachbarschaft in Friedberg wurden zudem mehrere Flugblätter mit einem Bild von Mailbeck und ihrem ebenfalls in der AfD aktiven Mann unter der Überschrift "AfDler in der Nachbarschaft" verteilt, versehen auch mit der Privatadresse der Familie.
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