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Augsburg
10.08.2020

Schnapsidee: Betrunkener Autofahrer will Polizisten bestechen

Ein alkoholisierter Autofahrer hat Polizisten Geld angeboten, wenn sei über seine Tat hinwegsehen. Der Bestechungsversuch kam nun vor Gericht.
Foto: A. Kaya (Symbol)

Plus Ein Mann fährt in Augsburg mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut und wird erwischt. Da kommt ihm eine folgenschwere Idee. Und die bringt ihn nun vor Gericht.

Eine Schnapsidee ist jetzt einem 42-Jährigen teuer zu stehen gekommen. Weil der Mann nach einer Alkoholfahrt versucht hatte, mehrere Polizeibeamte mit Bargeld und einer Kreditkarte zu bestechen, musste er sich vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Dort wird er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 2000 Euro Geldbuße zahlen und weitere 14 Monate auf seinen Führerschein verzichten.

Betrunken in Augsburg unterwegs: 2,8 Promille zeigte der Alkomat

Freitag 13. März dieses Jahres, gegen 17 Uhr: Ein besorgter Passant meldet der Polizei einen Autofahrer, der an der Tankstelle eines Einkaufsmarktes im Textilviertel stehe und nebenher aus einer Schnapsflasche trinke. Die Polizei schickt eine Streife, da ist der Angeklagte mit seinem Opel aber schon weggefahren. Weil per Kennzeichen die Wohnanschrift des mutmaßlichen Alkoholfahrers ermittelt werden kann, erwarten zwei Streifen den Mann bei sich zu Hause in Augsburg. Sie brauchen nicht lange warten, da erscheint das beschriebene Fahrzeug. Bei der Kontrolle stellt sich heraus, dass der Mann ordentlich „getankt“ hatte: 2,8 Promille zeigt der Alkomat, 2,4 Promille erbringt später die Blutprobe. Weil er seinen Führerschein für die Arbeit brauche, so schildert es einer der drei Polizeibeamten im Zeugenstand, habe er den Beamten noch an Ort und Stelle 2000 Euro Bargeld angeboten, die er vorgab, zur Verfügung zu haben. Er brauche seinen Führerschein, er sei ein Ehrenmann, er habe zwei Kinder, klagt der 42-Jährige. Im Kindersitz finden die Polizisten allerdings mehrere leere und angetrunkene Schnapsflaschen.

Fahrer bietet einem Polizisten seine Kreditkarte an

Auf der Wache dann der nächste Versuch des Angeklagten: Dem Beamten, der sich um die Blutprobe kümmert, bietet der Mann seine Kreditkarte an. Eine Woche lang könne er sie benutzen, wenn man den Vorfall mit der Trunkenheitsfahrt „vergesse“. Allen drei Beamten im Zeugenstand ist klar: Obwohl der Angeklagte wegen seiner Alkoholisierung nicht mehr flüssig sprechen habe können – er habe sie bestechen wollen. Neben der Trunkenheitsfahrt kommt also auch dieses Delikt zur Anzeige.

Auf Anraten seines Verteidigers Werner Weiss macht der Angeklagte vor Richterin Kerstin Meurer keine Angaben zur Sache. Bleibt das Ergebnis der Beweisaufnahme, und da steht für Staatsanwältin Sabine Abt-Schmerer fest: Der Angeklagte ist schuldig. Weil er zudem nur ein halbes Jahr vorher eine von mehreren Vorstrafen bekommen hat, belaste ihn auch seine hohe Rückfallgeschwindigkeit. Sie bildet eine Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, dazu kommen 3000 Euro Geldbuße und 14 Monate Führerscheinsperre.

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Verteidiger Weiss sieht lediglich die Trunkenheitsfahrt als erwiesen an. Bei den Bestechungen habe es sich quasi um Schnapsideen seines Mandanten gehandelt, auf die er aufgrund seiner Trunkenheit gekommen war. Weder das Bargeld noch eine ausreichend gedeckte Kreditkarte seien bei seinem Mandanten zu finden gewesen, seit er einen Berg von Schulden wegen eines Autokaufs vor sich herschiebe. In diesem Punkte plädierte der Anwalt auf Freispruch.

Die Folgen der Schnapsidee sind Geldbuße und Führerscheinsperre

Richterin Meurer sah die Sache eher wie die Staatsanwältin. Sie verurteilte den 42-Jährigen wegen Bestechung und Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die sie zur Bewährung aussetzte. Als Bewährungsauflage bekam der Angeklagte eine Geldbuße von 2000 Euro auferlegt. Und er muss weitere 14 Monate auf seinen Führerschein verzichten. Ungeahndet blieb, dass der Mann während der beginnenden Corona-Pandemie absichtlich in das Büro der Polizisten gehustet und geniest haben soll.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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