In Bayern müssen künftig Kinder vor der Einschulung einen verpflichtenden Sprachtest ablegen. Falls dabei ein Sprachdefizit festgestellt wird, muss anschließend ein Deutsch-Vorkurs besucht werden. Das Gesetz trat im Dezember in Kraft und soll bereits für Kinder gelten, die 2026 in die Schule kommen. Das bedeutet, dass die ersten Tests in den kommenden Wochen abgelegt werden müssen. Dabei sind noch Fragen offen, wie Bildungsbürgermeisterin Martina Wild (Grüne) im Bildungsausschuss verdeutlichte.
Über die geplanten Sprachtests vor der Einschulung hatte es viel Streit gegeben. Die Opposition im Landtag kritisierte das Vorhaben als nicht ausgereift, zudem gebe es für die Deutsch-Kurse zu wenig Geld und Personal, hieß es. Kritik über die kommunalen Spitzenverbände blieb „erfolglos“, wie Wild im Ausschuss schilderte. In der Stellungnahme des Kommunalen Spitzenverbands, die den Stadträten vorgelegt wurde, hieß es etwa, dass mit der verpflichteten Unterbringung von Kindern Verdrängungseffekte zu befürchten sind, Tests nicht bis zum 31. Januar eines Jahres umsetzbar sind und ein erheblicher Verwaltungsaufwand für Schulen, Kindergärten und Jugendhilfe befürchtet werde.
Eltern erhalten Anfang 2025 von der zuständigen Sprengelschule Post
„Wir müssen es aber umsetzen. Momentan gibt es viele Rückfragen von den Trägern. Dabei haben wir auch noch keine Details zur Gestaltung“, betonte Wild. Dabei sollen die Tests in den kommenden Wochen stattfinden. Anfang 2025 erhalten also diejenigen Eltern von der zuständigen Sprengelschule Post, deren Kinder im September 2026 eingeschult werden. Es gebe Ausnahmen, erläuterte Diana Schubert, Leiterin des Amts für Kindertagesbetreuung. Es gebe keine Pflicht an dem Sprachtest teilzunehmen, wenn es eine schriftliche Erklärung der Kita gibt, die bestätigt, dass kein erhöhter Förderbedarf hinsichtlich deutscher Sprachkenntnisse vorliegt. Eine weitere Ausnahme sei, wenn eine schriftliche Erklärung einer schulvorbereitenden Einrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte vorliege, dass das Kind aufgrund eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs oder Behinderung betreut wird. Bei einem festgestellten Sprachdefizit sei der Besuch einer staatlich geförderten Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch 240 verpflichtend. 240 bedeutet, dass der Kurs 240 Stunden beinhaltet.
Derzeit seien viele Details noch nicht klar. „Da hängen wir in der Luft“, betonte Schubert. Unklar sei beispielsweise auch, wo künftig eine zu erwartende Vielzahl von Plätzen für Kinder mit Sprachdefizit herkommen solle.
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