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Augsburg: Was bedeutet die Energiepreisbremse für Augsburger Stadtwerke-Kunden?

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Was bedeutet die Energiepreisbremse für Augsburger Stadtwerke-Kunden?

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    Die Energiepreisbremse wird ab März gelten.
    Die Energiepreisbremse wird ab März gelten. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Augsburger Stadtwerke gehen davon aus, ihren Kundinnen und Kunden bis zum Februar mitteilen zu können, welche Folgen die Energiepreisbremse für die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlungen bei Strom und Gas in jedem einzelnen Vertrag haben wird. Wie berichtet, sind die Bundesgesetze vor Kurzem beschlossen worden, mit denen der Bund den Energiekunden kommendes Jahr unter die Arme greifen will. Dabei wird für 80 Prozent des Jahresverbrauchs eines Haushalts der Preis für die Verbraucher gedeckelt (zwölf Cent pro Kilowattstunde beim Gas, 40 Cent pro kWh beim Strom). Für die anderen 20 Prozent kann der Versorger seinen aktuellen Preis in voller Höhe verlangen – in der Stadtwerke-Grundversorgung sind das ab Januar 21,85 Cent pro kWh beim Gas, 52,49 Cent pro kWh beim Strom. Was bedeutet das für einen durchschnittlichen Haushalt?

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