Polizist steigt in Wohnung, hinterlässt einen Zettel – und wird verurteilt
Plus Auf der Suche nach Diebesgut drang die Polizei in Augsburg über ein Fenster in eine leer stehende Wohnung ein. Das Vorgehen war strafbar, entschied nun das Amtsgericht.
Den 24. August 2022 wird Andreas Jansen so schnell nicht vergessen. Damals hinterließ ein Polizist einen Zettel im Türschlitz der leer stehenden Wohnung, in der er kurz zuvor noch gelebt hatte – mit einer prägnanten Botschaft: "Ihre Wohnung wurde durch die Polizei zur Auffindung von Diebesgut betreten", hieß es auf der Rückseite der Visitenkarte. "Es wurde nichts gefunden. Bei Rückfragen bitte anrufen." Der Augsburger hatte mit dem Diebstahl, den die Polizei aufklären wollte, indes nichts zu tun, und war nach der Aktion ziemlich wütend. Es ist ein Sonderfall, der ein juristisches Nachspiel für den Polizisten hatte, der damals in die Wohnung eingedrungen war. Kürzlich saß der Beamte am Amtsgericht auf der Anklagebank.
Hintergrund des damaligen Einsatzes war eine eigentlich gewöhnliche Diebstahlsmeldung gewesen. An dem Tag hatte sich ein 47-jähriger Augsburger an die Polizei gewandt; sein Rucksack war verschwunden. Der Mann hatte ihn im Bereich der Tennisanlage in der Gabelsbergerstraße kurz abgestellt und ihn, als er zurückkehrte, nicht mehr wiedergefunden. Offenbar hatte jemand den Rucksack mitgenommen. In der Tasche befanden sich nach Angaben des 47-Jährigen unter anderem ein Portemonnaie mit seinem Ausweis und sogenannte Airpods, also kabellose Kopfhörer. Die Kopfhörer lassen sich unter Umständen vom Handy aus orten, was der 47-Jährige auch versuchte. Die Ortung führte zu einer Wohnanlage in der Gabelsbergerstraße, nicht weit von der Tennisanlage entfernt, und da scheinbar zu einem Mehrparteienhaus innerhalb der Anlage.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
ES gilt hier immerhin das Grundgesetz und dort wird die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt, dass gilt auch für Polizeitbeamte! Ein verschwundener Rucksack gilt bestimmt nicht als Grund ohne Durchsuchungsbeschluss einfach so in eine Wohnung einzudringen, unglaubliches Verhalten von diesem Polizeibeamten.
Würden Sie das auch so sehen, wenn es Wertsachen von Ihnen wären? Der Täter muss dann geschützt werden, der Bestohlene hat Pech?