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So oft verfolgt die Polizei in Augsburg illegale Autorennen

Prozess in Augsburg

Autorennen direkt vor Polizeirevier? So oft verfolgt die Polizei in Augsburg solche Raser-Fälle

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    Ein illegales Rennen direkt vor dem Polizeirevier in der Augsburger Innenstadt? Dieser Fall soll demnächst vor Gericht verhandelt werden.
    Ein illegales Rennen direkt vor dem Polizeirevier in der Augsburger Innenstadt? Dieser Fall soll demnächst vor Gericht verhandelt werden. Foto: Rumhorst, dpa / Anne Wall (Archivbild)

    Die drei Männer wählten einen besonderen Ort in Augsburg aus, um ihre Autos massiv zu beschleunigen. Sie starteten laut Anklage ihr illegales Rennen buchstäblich vor den Augen der Polizei – in der Schaezlestraße an der Ecke zur Frölichstraße, direkt beim Innenstadtrevier also. Knapp 175 Meter später soll die Raserfahrt den Ermittlungen zufolge an der Kreuzung zur Straße „Am Alten Einlaß“ zu Ende gewesen sein. Fälle wie dieser, der bald vor dem Amtsgericht Augsburg verhandelt werden soll, gehören zu einem Phänomen, das zumindest im Strafrecht noch verhältnismäßig neu ist. Das Gesetz wurde 2017 verschärft. Inzwischen kommen derartige Ermittlungen in der Stadt aber recht häufig vor – und sie enthalten eine Besonderheit. Rechtlich gesehen ist es nämlich möglich, dass ein Verkehrsteilnehmer auch alleine ein verbotenes Rennen fährt.

    Hinter „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“, so die Bezeichnung im Gesetz, stehen indes zumeist Situationen, wie sie in der Anklage zum mutmaßlichen Delikt in der Schaezlestraße geschildert werden: Das beteiligte Trio soll sich demnach im März ohne konkrete verbale Absprach auf ein Rennen verständigt haben, indem die Beteiligten mehrfach kurz nach vorne fuhren und plötzlich abbremsten, während sie an einer roten Ampel warten mussten. Bei Grün ging es dann los; alle drei Autofahrer sollen einen „Katapultstart“ hingelegt und kräftig aufs Gas gedrückt haben. Zu einem Unfall kam es, anders als bei ähnlich gelagerten Vorfällen schon mal passiert, nicht. Im April 2021 etwa war ein damals 24-Jähriger mit einem 600-PS-Auto in die Mauer des Sportheimes des TSV Haunstetten gekracht, mutmaßlich nach einem illegalen Rennen, das er sich mit einem anderen Fahrer geliefert haben soll.

    Erst kürzlich soll sich wieder ein solches Delikt ereignet haben: Am Samstag, heißt es von den Ermittlern, seien mehrere Fahrer mit ihren Autos im Bereich der Haunstetter Straße in Richtung Innenstadt unterwegs gewesen, mit überhöhter Geschwindigkeit hätten sie sich laut Zeugenaussagen gegenseitig überholt, Warnblinker gesetzt, gehupt. Raser, die ein illegales Rennen veranstaltet haben? Das vermutet zumindest die Polizei. Illegale Autorennen sind erst seit Oktober 2017 überhaupt eine Straftat, vorher wurden vergleichbare Fälle oft nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Dass derartige Fälle nun strafrechtlich verfolgt und auch verurteilt werden, hat sich eingespielt: Seit 2017 hat die Polizei nach eigenen Angaben knapp 160 verbotene Kraftfahrzeugrennen im Stadtgebiet registriert.

    Tödlicher Unfall bei Ikea: Urteil wegen illegalen Straßenrennens gegen 54-Jährigen

    Auch gegen Alleinraser sind Ermittlungen wegen des Deliktes möglich, auch wenn das zunächst etwas widersprüchlich klingt. Konkret heißt es aber im Gesetz, dass unter das Delikt auch fällt, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. 

    Der bekannteste und tragischste Fall in Augsburg seit Einführung des Gesetzes war ein tödlicher Vorfall im August 2022 beim Ikea-Parkplatz an der Stadtgrenze: Damals hatte ein zur Tatzeit 54-Jähriger von der Tankstelle an der Stuttgarter Straße in Oberhausen aus auf den gut 500 Metern bis zum Parkplatz massiv beschleunigt und die Kontrolle über den fast 600 PS starken Mercedes GL63 AMG verloren. Eine Beifahrerin, eine 21-jährige Frau, starb. Offenbar hatte der Mann ihr und zwei weiteren Beifahrern zeigen wollen, was in dem Auto steckt. Das Landgericht Augsburg verurteilt ihn später zu einer Haftstrafe von fünf Jahren. Verhandlungen, bei denen es um weniger drastische Folgen geht, endeten in den vergangenen Jahren oftmals mit Geld- oder Bewährungsstrafen.

    Zuweilen wurden die Verfahren teils auch eingestellt; das Delikt gilt grundsätzlich auch als eher schwer zu beweisen. Was bei dem Prozess gegen die drei Männer herauskommen könnte, die direkt vor dem Polizeigebäude ein illegales Rennen abgehalten haben sollen, ist noch offen. Ein Verhandlungstermin war in vorigen Woche zwar angesetzt, der Prozess musste aber aufgrund einer Erkrankung eines Beteiligten abgesagt werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

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