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  3. Autonomes Fahren in Deutschland erlaubt? Rechtslage 2022

Mobilität
23.05.2022

Ist autonomes Fahren in Deutschland erlaubt?

Autonomes Fahren gilt für viele Autoexperten als Mobilität der Zukunft. Die Rechtslage in Deutschland sieht es m Jahr 2022 aber noch nicht vor. (Symbolbild)
Foto: Daniel Naupold, dpa

Das autonome Fahren gilt als motorisierte Mobilität der Zukunft. Doch ist es in Deutschland überhaupt erlaubt? Das ist die Rechtslage im Jahr 2022.

Autos, die von einer scheinbar unsichtbaren Hand gelenkt werden, darin entspannt wirkende Menschen, die sich angeregt unterhalten, ohne dabei nach vorne auf die Fahrbahn zu schauen: So sehen die Werbespots der Autobauer aus, die ihre autonom fahrenden Fahrzeuge anpreisen. Für manche gilt das autonome Fahren als Zukunft der motorisierten Fortbewegung, für andere ist die Vorstellung, dass Autos ohne das Zutun eines Menschen auf offener Stra0e unterwegs sind, unheimlich. Doch wie sieht es eigentlich mit der Rechtslage in Deutschland aus? Ist autonomes Fahren im Jahr 2022 erlaubt?

Rechtslage für autonomes Fahren in Deutschland 2022

Bereits seit Juli 2017 gilt in Deutschland das Gesetz zum automatisierten Fahren. Dazu wurde extra das Straßenverkehrsrecht geändert. Darin wurden die Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers geregelt, der in einem autonom fahrenden Fahrzeug sitzt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürften laut Gesetzesänderung von 2017 automatisierte Systeme die Fahraufgabe übernehmen. Allerdings war dabei immer ein Fahrer im Auto nötig. Der durfte sich - laut Gesetz von 2017 - nur manchmal vom Lenken des Fahrzeugs abwenden. Eine neue Gesetztesänderung im Jahr 2021 schaffte einen erweiterten Rahmen für das autonome Fahren, das die Erlaubnis für einen Regelbetrieb von autonom fahrenden Fahrzeugen erlaubt. Aber auch hier gelten weiterhin Voraussetzungen.

Deutschland ist mit seiner Gesetzgebung zum autonomen Fahren das erste Land weltweit, das autonome Fahrzeuge ohne Fahrer auf öffentlichen Straßen erlaubt. Das Bundesverkehrsministerium setzte sich ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2022 sollten Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb gebracht werden. Allerdings gilt das nur für vorab genehmigte Betriebsbereiche. Das heißt, nicht jeder darf überall mit einem autonom fahrenden Auto hinfahren. Vielmehr darf es vorerst beispielsweise auf Firmengeländen oder Messen fahren. Zudem muss eine dauerhafte Überwachung des Autos durch eine "technische Aufsicht" gewährleistet sein. Das heißt, dass entweder eine natürliche Person im Auto sein muss oder eine technische Aufsicht von außen das Fahrzeug überwachen muss. Diese müssen das Fahrzeug anhalten oder seine Fahrmanöver ändern können.

Rechtslage für autonomes Fahren: Strafrechtlich kompliziert

Auch in Sachen Versicherung musste einiges neu geregelt werden. So muss zum Beispiel zusätzlich zur Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auch eine Haftpflichtversicherung für die technische Aufsicht (also die Person, die im Auto sitzt) abgeschlossen werden.

Strafrechtlich wird es noch komplizierter. Das Gesetz sieht vor, dass für Verkehrsverstöße des autonomen Fahrzeugs jeweils im Einzelfall ermittelt werden muss. Strafbar können dann individuelle Akteure, also zum Beispiel die technische Aufsicht, sein; aber auch zum Beispiel der Hersteller oder der Betreiber des Fahrzeugs.

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