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Wahlrecht
29.03.2023

Jünger ins Amt und älter ins Rathaus

Ein Mann kreuzt einen Wahlzettel der Briefwahl für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg an.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Archivbild)

Baden-Württembergs Gemeinderäte sollen jünger werden. Und auch in den Rathäusern sollen junge Menschen nach den nächsten Kommunalwahlen ein Wörtchen mitzureden haben. Die Regierung will das Wahlrecht ändern - Baden-Württemberg wäre damit Vorreiter.

Das Wahlrecht wird sich ändern, schon bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr geht es los. Dann können 16-Jährige nicht nur ihre Stimmen abgeben, sondern Politik in Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräten auch selbst im Amt bestimmen und gestalten. Nicht die einzige Änderung, die der Landtag am Mittwoch in Stuttgart mit großer Mehrheit und gegen die Stimmen von FDP und AfD beschlossen hat.

Was ändert sich bei der Kommunalwahl 2024?

Die größte Änderung betrifft das passive Wahlrecht. Wählen dürfen bislang bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben (aktives Wahlrecht). Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht), hier gilt bislang noch die Altersgrenze von 18 Jahren. Das wird nun angepasst. Zugleich können Bewerber für die Rathausspitze künftig nicht mehr erst ab 25, sondern bereits ab 18 gewählt werden.

Warum ist das Wahlrecht geändert worden?

Mit einem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg vor allem jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen. Das ist auch nötig, wie eine Studie der Hochschule Kehl für Gemeinderäte in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg zeigt: Demnach steigt zwar der Anteil der Jüngeren, doch bleibt der Altersdurchschnitt teils sehr hoch. Nur bei 0,6 Prozent lag 2008 der Anteil der unter 25-Jährigen, zuletzt betrug er 1,8 Prozent. Der Anteil der 25- bis 35-Jährigen hat sich von 3 auf 5,7 Prozent auf geringem Niveau zwar knapp verdoppelt, dagegen ist er bei den zwischen 45- und 55-Jährigen deutlich um 11 Punkte auf 35 Prozent zurückgegangen. In der Altersklasse über 55 legte der Anteil um 15 Prozentpunkte auf 59,2 Prozent zu.

Gibt es bereits Erfahrungen in anderen Bundesländern?

Nein, mit der Reform betritt Baden-Württemberg bundesweites Neuland. Die grün-schwarze Regierungskoalition setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Was hat der Landtag noch beschlossen?

Auch bei Bürgermeistern wird es etwas Neues geben. Die bisherige Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterkandidaten von 67 Jahren fällt ebenso wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist.

Was passiert künftig, wenn sich niemand auf Anhieb durchsetzt?

Beim zweiten Durchgang von Bürgermeisterwahlen gibt es künftig eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen, wenn sich im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mit mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen durchsetzen konnte. Allerdings kann die Bewerbung nach dem ersten Wahlgang nicht mehr zurückgenommen werden. Anlass sind Wahlen wie Ende 2020 in Stuttgart: Dort hatte die Grünen-Kandidatin Veronika Kienzle als Zweitplatzierte nach dem ersten Wahlgang zurückgezogen, weil sie sich nicht mit den anderen Kandidaten auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den führenden OB-Kandidaten Frank Nopper (CDU) hatte einigen können. Bislang ist ein neuer Wahlgang nötig, bei dem neue Kandidaten antreten können.

Wird es weitere Änderungen geben?

Zwei weitere Änderungen sind noch wichtig: So erhalten künftig ehemalige Beamte, Richter und Landesbeschäftigte ein Rückkehrrecht, ihr Arbeitsplatz wird also frei gehalten. Damit will das Land mehr Bewerber für das Bürgermeisteramt gewinnen, das an Attraktivität eingebüßt hat. Die wesentlichen Gründe für viele fehlende Kandidaten - viel Arbeit, schwindendes Ansehen und zunehmende Anfeindungen im Netz - haben allerdings wenig mit der Rückkehr zur früheren Arbeit zu tun. Zudem warnen die kommunalen Landesverbände davor, dass sich ein solches Rückkehrrecht für Kommunalbeamten nicht sinnvoll gestalten lässt. Ebenfalls neu: Wohnungslose Menschen dürfen in den Gemeinden, Landkreisen oder dem Verband Region Stuttgart analog zum Landtagswahlrecht auch bei Kommunalwahlen abstimmen.

Gibt es auch neue Auflagen für Spaßkandidaten?

Ja, 35 Kandidierende wie bei den Bürgermeisterwahlen in Bad Herrenalb wird es sehr wahrscheinlich künftig nicht mehr geben. Denn um die Zahl der völlig chancenlosen Spaßbewerbungen einzudämmen, müssen Kandidierende für das Bürgermeisteramt nun in allen Gemeinden eine bestimmte Anzahl von Unterschriften vorlegen, um zu zeigen, dass ihre Bewerbung unterstützt wird. Bislang war das nur in Kommunen mit über 20.000 Einwohnern nötig.

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