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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Wer dämmt, bekommt mehr Geld vom Staat.

Energiekolumne
03.07.2021

So bekommt man Zuschüsse für energiesparendes Bauen

Von Martin Sambale

Wer ein besonders energiesparendes Haus baut oder seinen Altbau saniert, kriegt leichter staatliche Förderung. Mehr Geld gibt es auch für bestimmte Maßnahmen.

Beim Bau eines Effizienzhauses oder einer Sanierung zum Effizienzhaus greifen ab 1. Juli Neuerungen in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG. Letztere ist seit Anfang des Jahres in Kraft, fasst mehrere Förderprogramme zusammen und soll damit der Vereinfachung dienen. Gefördert werden im Neubaubereich die Standards Effizienzhaus 55, das bessere Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 40 Plus. Die Zahl gibt an, wie viel Prozent der Primärenergie das Effizienzhaus im Vergleich zu einem Referenzgebäude benötigt.

Ab Juli wird das Nutzen von erneuerbaren Energien belohnt

Der gesetzliche Mindeststandard entspricht derzeit in etwa einem Effizienzhaus 70. Gefördert wird wie bisher mit zinsvergünstigten Darlehen, zu denen ein Tilgungszuschuss gezahlt wird, oder neu jetzt auch als Alternative mit einem direkten Zuschuss. Neu ist ab 1. Juli die Einführung des sogenannten Erneuerbare-Energien-Pakets (EE-Paket), das den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung belohnt und das bisherige Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ersetzt. Bei einem Effizienzhaus 55 oder einem Effizienzhaus 40 steigt die Förderung durch den Bonus um 2,5 Prozent, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien (zum Beispiel Holzpellets oder Wärmepumpe) stammen, also von 15 auf 17,5 Prozent beziehungsweise von 20 auf 22,5 Prozent der förderfähigen Kosten.

Was das Ganze noch interessanter macht: Die förderfähigen Kosten erhöhen sich mit der Nutzung des EE-Pakets von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die etwa ein Effizienzhaus 40 errichten und bei der Wärmeerzeugung auf eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe setzen, bekommen damit vom Staat bis zu 33750 Euro geschenkt – und zwar pro Wohneinheit. Mit dem Einbau einer Einliegerwohnung verdoppelt sich also die Fördersumme.

Auch nachhaltiges Bauen oder Sanieren wird gefördert

Auch das Effizienzhaus 40 Plus als höchster Energiestandard, bei dem etwa durch eine Photovoltaikanlage zusätzlich Strom erzeugt wird, profitiert ab 1. Juli von der Erhöhung der förderfähigen Kosten. Hier winken 25 Prozent Zuschuss. Damit liegt die Maximalförderung bei 37500 Euro pro Wohneinheit.

Neu ist ab 1. Juli im Neubaubereich zudem das Nachhaltigkeits-Paket (NH-Paket) mit einem Förderbonus von ebenfalls 2,5 Prozent – als Alternative zum Erneuerbare Energien-Paket. Beide können aber nicht miteinander kombiniert werden. Um den NH-Bonus zu erhalten, muss eine Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegen.

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Auch beim energetischen Sanieren gibt es Verbesserungen. Unter anderem wird der besonders hochwertige Effizienzhaus 40-Standard mit einer Spitzenförderung von 45 Prozent eingeführt. Außerdem honoriert der Gesetzgeber auch hier den Einsatz erneuerbarer Energien stärker. Wird die Wärme zu mindestens 55 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) erzeugt, zahlt der Staat bei Sanierungen zum Effizienzhaus den „Effizienzhaus EE-Bonus“ von fünf Prozent obendrauf und erhöht die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro.

Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es höhere Zuschüsse

Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 übernimmt der Staat also bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 150000 Euro pro Wohneinheit. Die Zuschüsse können sich so bei einem Einfamilienhaus inklusive Einliegerwohnung als weitere Wohneinheit auf 150000 Euro summieren.

Hausbesitzer, die ihre Immobilie nicht in einem Zug sanieren, sondern schrittweise vorgehen, profitieren von höheren Zuschüssen, wenn sie von einem Effizienzhaus-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. In diesem schlägt der Experte sinnvolle und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte vor. Bei der Umsetzung gibt es dann den zusätzlichen iSFP-Bonus von fünf Prozent auf alle Maßnahmen. Die Antragsstellung läuft für fast alle Förderungen über die KfW-Förderbank, lediglich die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen müssen bei der BAFA beantragt werden.

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