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Grillen: Grillen im Garten: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

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Grillen im Garten: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

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    Wer im eigenen Garten grillt, sollte einige Regeln beachten.
    Wer im eigenen Garten grillt, sollte einige Regeln beachten. Foto: Christin Klose, dpa

    Grillen im Garten ist so etwas wie ein deutscher Volkssport. Das zeigt eine Umfrage des Marktforschungs-Unternehmens POSpulse: Demnach grillen rund 39 Prozent der Befragten in Deutschland alle zwei Wochen. Nicht immer stößt das Grillen im Garten bei anderen auf Gegenliebe: wenn zum Beispiel dunkler Rauch oder der Geruch von Fleisch oder Lärm in den Nachbarsgarten wehen. Was also ist beim Grillen im Garten eigentlich erlaubt – und was verboten? Ein Überblick.

    Grillen im Garten: Was gilt grundsätzlich?

    Kurz zusammengefasst: Gelegentliches Grillen ist zulässig. Ein allgemeines Recht zum Dauergrillen gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich gilt beim Grillen im Garten: Aufeinander Rücksicht zu nehmen kann Ärger ersparen, es gilt unabhängig von Gesetzen das Gebot der Rücksichtnahme. Dies sind einfache Tipps:

    • Den Grill nicht unmittelbar vor dem Schlafzimmer der Nachbarn aufbauen.
    • Wer nur einen geringen Abstand zu den Fenstern des Nachbarn einhalten kann, sollte überlegen, ob er nicht lieber einen rauchärmeren Elektrogrill benutzt.

    Konkrete bundesweite Gesetze zum Grillen gibt es nicht. Die gesetzliche Regelung sei nicht eindeutig und daher zum Teil schwer überblickbar, heißt es vonseiten der Experten von bußgeldkatalog.org. Entscheidend sei das Nachbarschafts-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes. 

    Grillen im Garten: Was kann verboten sein?

    Wer in seinem Garten grillt, für den kann Folgendes verboten sein:

    • Zu intensive Immissionsbelästigung: Rauch und Qualm, die über eine normale Nutzung hinaus gehen, sollten vermieden werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt: Nachbarn haben in gewissen Fällen einen Unterlassungsanspruch, wenn ihre Wohnung durch Lärm, Gestank oder andere Immissionen von außen beeinträchtigt wird. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz rechnen.
    • Grillen und dadurch entstehender Lärm innerhalb der gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. In der Regel gilt diese ab 22 Uhr. Dies kann aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt sein.

    Grillen im Garten: Was, wenn man zur Mietet wohnt?

    Wer zur Miete wohnt, sollte bei Fragen zum Grillen in den Mietvertrag schauen. Mitunter enthält dieser eine Klausel, die das Grillen verbietet. Dann muss der Mieter diese Regelung laut bußgeldkatalog.org einhalten. Aber Vorsicht: Auch, wenn im Mietvertrag kein konkretes Grill-Verbot festgelegt ist, gelte dies nicht als Freifahrtschein zum ständigen Grillen.

    Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können die meisten Fälle vermutlich ganz ohne Streit geklärt werden – und einem entspannten Grillabend im Garten steht nichts im Wege. 

    Übrigens: Das sind typische fünf Fehler, die man beim Grillen besser vermeiden sollte.

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