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Wohnungssuche
24.03.2023

"Sie wollen mit Kind einziehen? Das geht leider nicht"

Familien haben es oft schwer eine Wohnung zu finden – vor allem in der Stadt.
Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolbild)

Plus Junge Familien haben es oft schwer, eine geeignete Wohnung zu finden. Viele leben beengt. Und das hat Folgen: für den Zusammenhalt in der Familie und die Entwicklung der Kinder.

Nachdem Sabrina Thalmaier sich von ihrem Mann getrennt hat, sucht sie in Landsberg nach einer Wohnung. Zunächst läuft alles wie geplant. Sie findet ein passendes Inserat, wird zum Besichtigungstermin eingeladen. Die Reaktion der Maklerin: positiv. Bis sie fragt, mit wem Sabrina einziehen möchte. "Mit meinem Sohn", antwortet sie. "Ach so. Sie wollen hier mit einem Kind einziehen? Das geht leider nicht", erinnert sich Sabrina an das Gespräch. "Mit Hund oder Katze, das wäre überhaupt gar kein Thema." 

Und so wie Sabrina geht es vielen. Junge Familien haben es zunehmend schwer, passende Wohnungen zu finden. In der Stadt ist das noch schwieriger als auf dem Land. Und dass einige Vermieterinnen und Vermieter keine Kinder in der Wohnung möchten, ist nur einer der Gründe.

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Die Diskussion ist geschlossen.

24.03.2023

Das haben wir schon vor 40 Jahren erlebt, als wir mit kindern eine Wohnung gesucht haben.!
Gut, dass wir uns damals ein Haus kaufen konnten - was vielen jungen Leuten heute gar nicht mehr möglich ist.
Dafür breitet man einen "Schutzschirm" über Geldwäscher - "Investoren-Familien" aus - denn die bringen Investitionen für bestimmte Branchen.

Die Quittung dieser "deutschen" - 'lieber Hund als Kind' - Einstellung haben wir heute .. ich möchte die Einzelheiten lieber nicht aufzählen...

Darum wäre es ganz wichtig, dass junge Leute wieder Wohn-Eigentum erwerben können!
Nur so werden wir die Demokratie retten - wenn es Zukunfts-Hoffnung gibt.

24.03.2023

Ich selbst habe als Vermieter keine Probleme mit Kindern. Wenn ein alleinstehender Mieter z.B. in die Alkoholsucht verfällt und jeden Tag besoffen in die Wohnung stolpert, kann er sicherlich einen größeren Schaden anrichten, als spielende Kinder. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle mal Kinder waren.

Allerdings muss man auch sagen, dass der Gesetzgeber die Rechte tatsächlich einseitig zu Gunsten der Mieter auslegt. Ein Paradebeispiel ist hier die Sozialklausel. Ebenso sollte man auch die Mieter besser aufklären, dass z.B. die Kaltmiete nicht direkt in die Hosentasche wandert, sondern dass hier nach Abschreibungen erstmal eine saftige Steuer jedes Jahr fällig ist.

10.04.2023

"Ein Paradebeispiel ist hier die Sozialklausel."

Die Sozialklausel ist keine Ausnahmeregelung im Gesetz, sie ist vielmehr das gleichwertige Gegenstück zur Kündigungsbefugnis des Vermieters.
Inwiefern ist das einseitig zu Gunsten der Mieter? Sie hätten es wohl lieber zugunsten des Vermieters und kranke, alte Mieter stehen plötzlich auf der Straße.
Im Übrigen landet meistens sehr viel in den Hosentaschen der Vermieter. Immerhin war der Kauf einer Immobilie in den letzten Jahren wohl einer der besten Geldanlagen. Immobilien gingen weg wie warme Semmel, also bitte nicht den armen Vermieter vorspielen.

24.03.2023

Es ist unschön, wenn der Wohnungsmarkt so angespannt, ist dass die Vermieter sich bei den Bewerbern die Rosinen mit dem geringsten Risiko herauspicken können.
Aber ich möchte als Vermieter den schwarzen Peter an die Politik weitergeben:
1.) Gibt gibt es keinen Vermieterschutz. Mietbetrug muss ein Straftatbestand sein, der konsquent von den Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Wer will sich unter solchen Umständen einen Mieter mit niedrigem Einkommen antun?
2.) Gräbt die EU den Besitzern älterer Immobilien mit der Sanierungspflicht finanziell das Wasser ab.
3.) Haut unser Wirtschaftsminister mit seiner Wärmepumpen genau in die selbe Kerbe. Wobei noch offen ist, wie viele neue Braunkohlekraftwerke man für den Strom der vielen Wärmepumpen benötigt.

Viele Vermieter sind keine Erben, sondern Investoren, die Kredite aufgenommen haben und die Mieteinnahmen direkt als Tilgung an die Bank weiterleiten. Aber wahrscheinlich interessiert das die Politik nicht.

10.04.2023

"Gibt gibt es keinen Vermieterschutz. Mietbetrug muss ein Straftatbestand sein, der konsquent von den Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Wer will sich unter solchen Umständen einen Mieter mit niedrigem Einkommen antun?"

Der Vermieter kann in solchen Fällen Strafanzeige erstatten.
Hierdurch wird bei entsprechend nachgewiesenem Schädigungsvorsatz des Mieters der Straftatbestand des Betruges bzw. ab einem Schaden über € 3.000, sogar des schweren Betruges verwirklicht und droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Bei 'Haus & Grund' können Sie sich bestens informieren.

"Wer will sich unter solchen Umständen einen Mieter mit niedrigem Einkommen antun?"

Interessant, dann erzählen sie doch mal wo ein Mieter mit niedrigem Einkommen wohnen kann, wenn alle Vermieter so denken wie Sie.

12.04.2023

@Richard: Kann, kann, kann. Es wäre schön, wenn die Theorie in die Praxis umgesetzt wird. Geldstrafen sind ohnehin uninteressant, wenn Mietnomaden mittellos sind. Und warum erst ab 3000€?
Wenn der Wohnungsmarkt von den Mietbetrügern bereinigt wird, ist das auch im Sinne der ehrlichen, sozial schwachen Mieter.
Aber dass er einem Vermieter 50000€ abknöpfen muss, wenn er nicht rechtzeitig eine Wärmepumpe einbaut, das weiß unser sogenannter Wirtschaftsminister. Nur mal so als Hinweis, wer vielleicht tatsächlich dieses Land lebensunwert macht.