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10H-Abstandsregel
09.05.2016

Abstandsregel für Windräder verstößt nicht gegen die Verfassung

Die Regelung der Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern ist verfassungskonform.
Foto: Ulrich Wagner

Die 10H-Abstandsregel für Windräder wurde von der CSU durchgesetzt. Doch die Opposition hatte dagegen geklagt. Warum sie damit scheiterte.

Bayerns Verfassungsgerichtshof hat die umstrittene Abstandsregel für Windkraftanlagen im Freistaat für weitgehend rechtmäßig erklärt: „Die Grundregelung des sogenannten 10-H-Gesetzes ist inhaltlich mit der bayerischen Verfassung vereinbar“, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert bei der Urteilsverkündung in München. Geklagt hatten SPD, Grüne und Freie Wähler sowie die unterfränkischen Grünen Hans-Josef Fell und Patrick Friedl.

Kassiert wurde nur das Vetorecht einer Nachbargemeinde, falls eine Kommune in eigener Verantwortung den Bau eines Windrads mit weniger als dem zehnfachen Abstand seiner Höhe beschließt. Dieser Passus überschreite die den Bundesländern vom Bund übertragene Kompetenz „in offenkundiger und schwerwiegender Weise“, so die Richter.

Im Kern bleibt die von der CSU durchgesetzte deutliche Ausweitung des Abstands neuer Windräder von der Wohnbebauung aber unangetastet. Zwar sei die den Ländern dafür vom Bund eingeräumte „Öffnungsklausel“ nicht unbegrenzt: „Die bundesrechtliche Grundentscheidung für eine Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich darf durch eine landesrechtliche Abstandsregelung weder rechtlich noch faktisch ausgehebelt werden“, befand das Gericht. Dies sei aber bei der 10-H-Regel auch nicht der Fall: Der festgelegte zehnfache Abstand der Windkraftanlagen-Höhe zur Wohnbebauung schränke die für neue Windräder zur Verfügung stehende Fläche zwar erheblich ein, beseitige diese aber nicht komplett.

Zwar könne eine Gesamthöhe von 200 Metern „nach dem heutigen Stand der Technik üblich sein“, um eine Anlage rentabel betreiben zu können. Wirtschaftlichkeit sei aber kein Kriterium für die rechtliche Prüfung der politischen Entscheidung. Auch die Frage, ob an den theoretisch nutzbaren Flächen überhaupt ausreichend Wind weht oder etwa der Naturschutz einer tatsächlichen Nutzung entgegensteht, sei rechtlich „unerheblich“.

Vielmehr komme es „allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich verbleibt“, findet das Gericht. Bei der 10-H-Regel bleibe bei 150-Meter-Windrädern eine in diesem Sinne ausreichende Landesfläche von vier Prozent zur Nutzung übrig, bei 200-Meter-Anlagen 1,7 Prozent. Gegner des Gesetzes sehen dagegen durch 10 H die tatsächlich für Windkraft nutzbare Landesfläche auf 0,01 Prozent reduziert.

Auch der Investorenschutz spreche nicht gegen die von Bayern eingeführte rechtliche Verschärfung, da in dem Gesetz angemessene Übergangsfristen beachtet worden seien. Zudem plane „ein Investor grundsätzlich auf eigenes Risiko“, findet Gerichtspräsident Küspert.

10H-Abstandsregel: Kläger reagieren enttäuscht auf das Gerichtsurteil

Die Kläger reagierten enttäuscht auf das Urteil: „Das Gericht hat den Kurs der CSU, die Energiewende zu beerdigen, bestätigt“, sagte Patrick Friedl. Dass das Gericht die Wirtschaftlichkeit möglicher Anlagen als nicht maßgeblich bewertet habe, sei nicht nachvollziehbar.

Der frühere Bundestagsabgeordnete Fell sprach von einem „schwarzen Tag für den Klimaschutz und für die Bürger-Energiewende in Bayern“: Die CSU-Staatsregierung müsse nun sagen, wo der Strom für Bayern künftig herkommen soll. Aus erneuerbaren Energien sei der Ersatz für die Atomkraft nicht mehr zu gewinnen, warnte Fell. Stattdessen drohe die Abhängigkeit von russischem Gas und eine Rückkehr zur Atomkraft: „Die Debatte um eine Verlängerung der Atomlaufzeiten wird kommen“, glaubt Fell.

Die CSU sieht sich dagegen durch das Urteil bestätigt: „Das ist ein guter Tag für die Landtags-CSU und ein guter Tag für die Bürger in Bayern“, sagte der CSU-Abgeordnete Josef Zellmeier. Das 10-H-Gesetz beteilige die Bürger an der Energiepolitik und stärke die kommunale Selbstverwaltung. Eine Überarbeitung des CSU-Energiekonzepts hält Zellmeier nicht für nötig – obwohl heute weniger als zwei Drittel der 2011 eingeplanten Windräder tatsächlich stehen: „Ich halte unsere Ziele weiter für erreichbar.“

„Die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende“, glaubt auch Bayerns Energieministerin Ilse Aigner (CSU). Deshalb sei es gut, dass Bayerns Verfassungsgericht Rechtssicherheit geschaffen habe. Die 10-H-Regelung sei zudem eine gute Abwägung „zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen“.

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