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Oberpfalz: 15-Jähriger liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

Oberpfalz

15-Jähriger liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

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    Ein 15-Jähriger flieht mit einem frisierten Roller, aber ohne Fahrerlaubnis vor der Polizei.
    Ein 15-Jähriger flieht mit einem frisierten Roller, aber ohne Fahrerlaubnis vor der Polizei. Foto: Erich Echter (Symbolbild)

    Ein 15 Jahre alter Rollerfahrer hat sich in der Oberpfalz eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Wie die Beamten am Montag mitteilten, wollte eine Zivilstreife am Freitagabend in Arrach bei Falkenstein (Landkreis Cham) den Rollerfahrer und dessen 13-jährigen Sozius kontrollieren.

    Doch der Rollerfahrer dachte gar nicht daran anzuhalten. Sein Sozius deckte zugleich mit einer Hand das Versicherungskennzeichen ab. Bei der weiteren Verfolgung mit Blaulicht und Sirene missachtete der Rollerfahrer alle Anhalteversuche. Er fuhr in Schlangenlinien und wechselte immer wieder die Fahrstreifen, um dem Polizeiauto ein Überholen ummöglich zu machen.

    Keine Fahrerlaubnis und frisierter Roller: 15-Jähriger flieht vor Polizei

    In Saffelberg konnte der Rollerfahrer dann noch gerade eine Polizeisperre umfahren. Inzwischen hatte sein Sozius das Kennzeichen komplett nach oben gebogen. Auch der dann doch gestartete Überholversuch eines Polizeiwagens schreckte den Rollerfahrer offenbar nicht: Er rammte die Beifahrerseite des Streifenwagens.

    In Völling kam es schließlich zum Zusammenstoß zwischen dem Roller und einem Polizeiauto, der Rollerfahrer stürzte. Während der Sozius noch festgehalten werden konnte, warf der Fahrer seinen Helm weg und flüchtete weiter zu Fuß. Kurz darauf wurde er in einem Garten eines Hauses entdeckt und festgenommen.

    Dem Rollerfahrer werden jetzt viele Delikte zur Last gelegt

    Der Grund für die halsbrecherische Flucht stellte sich bald heraus: Der 15-Jährige besaß keine Fahrerlaubnis und sein Roller war frisiert. Die Liste der Delikte, die ihm nun zur Last gelegt werden, ist lang: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht. (dpa/lby)

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