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Allgäu: Viele Hürden für Outlet-Center in Füssen

Allgäu

Viele Hürden für Outlet-Center in Füssen

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    Einer der Kaufinteressenten will aus dem Festspielhaus ein Einkaufszentrum machen. Der Tourismusdirektor sieht den Charme der Stadt gefährdet, der Handel seine Existenz.
    Einer der Kaufinteressenten will aus dem Festspielhaus ein Einkaufszentrum machen. Der Tourismusdirektor sieht den Charme der Stadt gefährdet, der Handel seine Existenz. Foto: Peter Samer

    Ein Outlet-Shoppingcenter im Festspielhaus am Forggensee ist für die Verantwortlichen in der Region Füssen unvorstellbar. Abgesehen von emotionalen Gegenargumenten hätte es Investor Jan Leuze wohl auch baurechtlich schwer, seine Idee umzusetzen.

    „Die Nutzung ist im Bebauungsplan festgezurrt“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. Einer Änderung würden weder die Stadt Füssen noch das Landratsamt zustimmen. „Ein Outlet-Center an einem der schönsten Standorte im Ostallgäu und in Bayern ist nicht unsere favorisierte Lösung.“ Ein Hotelkonzept sei eher vorstellbar. Dafür hat sich auch der Füssener Stadtrat bereits ausgesprochen.

    Ein Outlet-Center an „ihrem“ Festspielhaus ist auch für Architektin Josephine Barbarino keine Option. Sie habe das Urheberrecht an Gebäude, Innen- und Gartenarchitektur und dürfe bei Nutzungsänderungen mitentscheiden, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung.

    Sollte die Ludwigs Grundbesitz-Gesellschaft, deren Geschäftsführer Leuze ist, neue Besitzerin des Festspielhauses werden, könnte es auch zu einem Raumordnungsverfahren kommen, bei dem die Regierung von Schwaben beteiligt ist, sagt Zinnecker: „Das ist sehr aufwendig.“ Mit einem solchen Verfahren wird die überörtliche Verträglichkeit eines Vorhabens untersucht.

    Outlet-Center: "Belegung unter Wert"

    Konkrete Pläne für ein Outlet-Center am Festspielhaus hat Zinnecker bisher nicht gesehen. Als sehr unbefriedigend beschreibt sie, dass sie auf die Entscheidung des Münchner Insolvenzverwalters Marco Liebler keinen Einfluss habe. Sie wisse, dass es seine Aufgabe sei, möglichst viel Geld herauszuholen, um die Gläubiger zu bedienen. Trotzdem hoffe sie, dass ein Investor mit nachhaltigem Konzept den Zuschlag bekommt.

    Das wünscht sich auch Füssens Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier: „Eine Ansiedelung eines Outlet-Centers wäre eine Belegung unter Wert.“ Zudem wäre es hinsichtlich einer Qualitätsinitiative, mit der die Dauer der Besucheraufenthalte in Füssen gesteigert werden soll, kontraproduktiv. Ein Outlet-Center sei eher „ein weiterer Baustein auf der internationalen Tagestourismus- und Einnächter-Rennstrecke“, sagt Fredlmeier.

    Nicht zuletzt befürchte er eine zusätzliche Belastung der Infrastruktur und weist auf die entstehende Konkurrenz für den Einzelhandel in der Innenstadt hin. Diese Befürchtungen hält Investor Leuze jedoch für unbegründet. Sein Outlet-Center werde weder den Füssener Einzelhandel schädigen, noch weiteren Verkehr in die Stadt bringen.

    Trotzdem bewertet Günter Herrmann, der in Füssen die Esprit-, s.Oliver-, Street One-, Cecil- und Tom Tailor-Filialen betreibt, Leuzes Vorhaben als eine „Katastrophe“ und als großes Problem für alle Händler in der Innenstadt. „Das darf nicht kommen“, sagt er. Investitionen in Füssen habe er vorerst auf Eis gelegt.

    Die Zukunft des Festspielhauses ist ungewiss, doch auch beim Blick zurück gibt es offene Fragen: So ist zum Beispiel schon im Februar 2015 vom Amtsgericht Kaufbeuren die Zwangsversteigerung der Immobilie angeordnet worden. Das geht aus dem Grundbuch hervor. Nach Auskunft des Gerichts wird „derzeit ein Gutachten zum Verkehrswert des Objekts eingeholt“. Für die „Wertschätzung am Markt“ spiele der dauerhaft erzielbare Ertrag eine maßgebliche Rolle.

    Kein Ende des Verfahrens der Zwangsversteigerung

    Ein möglicher Verkauf des Festspielhauses beende auch nicht automatisch das Verfahren der Zwangsversteigerung. Dazu müssten die Gläubiger, die die Zwangsversteigerung eingeleitet haben, ihre Anträge zurücknehmen. Wer sie sind, teilt das Gericht nicht mit. Es handele sich um „mehrere Grundpfandrechtsgläubiger“.

    Das können Unternehmen oder Privatpersonen sein, die mit einer Grundschuld eingetragen sind. Im Falle der Musiktheater Füssen Besitz GmbH gibt es neun dieser Einträge im Grundbuch, die sich auf 8,35 Millionen Euro summieren. Außerdem stehen im Grundbuch Zwangssicherungshypotheken über 80.000 Euro und eine Sicherungshypothek über 790.000 Euro. Wie hoch die Verbindlichkeiten der Festspielhausbetreiber aktuell sind, lässt sich daraus aber nicht ablesen. Sie haben nach 2011 keine Bilanz mehr veröffentlicht.

    Einen Hinweis auf die Situation gibt allerdings eine neue Mitteilung des Amtsgerichts Kempten: Demnach hat der Insolvenzverwalter nun angezeigt, dass „voraussichtlich Masseunzulänglichkeit“ vorliegt. Das muss beispielsweise dann gemacht werden, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu erfüllen.

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