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Arbeitsmarkt: Flüchtlinge als Azubis: Betriebe klagen über Ausländerbehörden

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Flüchtlinge als Azubis: Betriebe klagen über Ausländerbehörden

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    Viele Flüchtlinge machen eine Ausbildung - etwa 75 Prozent von ihnen bestehen ihre Abschlussprüfungen. Doch es gibt häufig Probleme mit den Behörden.
    Viele Flüchtlinge machen eine Ausbildung - etwa 75 Prozent von ihnen bestehen ihre Abschlussprüfungen. Doch es gibt häufig Probleme mit den Behörden. Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Die Ausbildung junger Flüchtlinge nimmt in Bayern allmählich Fahrt auf, doch gibt es in der Wirtschaft Klagen über rigides Vorgehen der Ausländerbehörden. In diesem Sommer hat der erste - zahlenmäßig noch kleine - Jahrgang von Flüchtlings-Azubis die Ausbildung beendet. "Das waren bayernweit über 250 Azubis, etwa 75 Prozent haben die Abschlussprüfung bestanden", sagt Hubert Schöffmann, bildungspolitischer Sprecher der bayerischen Industrie- und Handelskammern. "Das ist ein großer Erfolg, insbesondere weil es bei diesem ersten Jahrgang noch keine speziellen Fördermaßnahmen gab."

    Flüchtlinge als Auszubildende - oft fehlen Sprachkenntnisse und Vorbildung

    Die Erfolgsquote ist damit niedriger als bei Einheimischen und in Deutschland aufgewachsenen Ausländern - die liegt bei 93 Prozent. Doch trotz der schwierigen Umstände sind wesentlich weniger Flüchtlings-Azubis in der Ausbildung gescheitert als ursprünglich befürchtet. Die häufigsten Probleme sind mangelnde Sprachkenntnisse und mangelnde Vorbildung. 

    Doch haben viele Flüchtlings-Azubis offensichtlich schnell aufgeholt. So bestanden im Bereich der IHK Schwaben 60 von 74 Kandidaten die Prüfungen. "Davon wurden 90 Prozent von ihrem Betrieb übernommen, das ist ein sehr großer Erfolg", sagt Josefine Steiger, die das Flüchtlings-Projekt der schwäbischen IHK betreut. "Die jungen Menschen sind sehr motiviert, viele haben eine Schulbildung und können Deutsch." 

    Wie hoch die Arbeitslosenquote unter Flüchtlingen ist, wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Gesichert ist jedoch, dass sowohl der Anteil der Arbeitslosen als auch der Sozialhilfeempfänger überdurchschnittlich hoch ist. Laut Bundesagentur waren im September in Bayern knapp 17 000 Geflüchtete arbeitslos gemeldet. Das entspricht gut acht Prozent aller Arbeitslosen.

    Doch gibt es gerade bei der Ausbildung immer wieder Ärger mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen. "Leider gehen die Behörden in Bayern nach wie vor sehr uneinheitlich vor", sagt Schöffmann. "Jetzt haben wir erste Schwierigkeiten mit dem "plus zwei"-Teil der 3+2 Regelung." 

    Asylverfahren: Betriebe hadern mit den Regelungen der Behörden

    Diese Regel sieht vor, dass auch abgelehnte Asylbewerber nach abgeschlossener Ausbildung noch zwei Jahre bleiben können, wenn ihr Betrieb sie weiterbeschäftigen will. "Es gibt Ausländerbehörden, bei denen klappt das reibungslos. Manche Ausländerbehörden gewähren aber auch nur Ermessensduldungen von drei Monaten", sagt Schöffmann. "Dies ist wenig hilfreich für unsere engagierten Betriebe, das entspricht auch nicht der Intention des Bundesgesetzes."

    Ursache der Schwierigkeiten ist demnach häufig, dass abgelehnte Asylbewerber die Anforderungen der Ausländerbehörden nicht erfüllen - etwa was die verlangte Klärung der Identität betrifft. "Für "+2" muss zwingend die Identitätsfeststellung vorliegen", sagt Steiger von der IHK Schwaben. "Wenn die Identität nicht geklärt ist, wird keine Ausbildungsduldung erteilt, sondern nur eine Ermessensduldung." 

    Das Problem: "Identitätsfeststellung" bedeutet ganz praktisch, dass die Ausländerbehörden ein amtliches Dokument verlangen: Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde. "Es gibt aber Länder, bei denen ist es schwierig bis unmöglich, einen Pass oder eine Geburtsurkunde zu beschaffen", sagt Steiger. 

    Der Bayerische Flüchtlingsrat wirft insbesondere den Zentralen Ausländerbehörden bei den Bezirksregierungen restriktives Vorgehen vor. "Man hat vielfach den Eindruck, die suchen nach Gründen, um eine Ausbildungsduldung möglichst nicht erteilen zu müssen", sagt Alexander Thal vom Flüchtlingsrat.

    Das Innenministerium in München reagiert mit Unverständnis auf den Vorwurf, unterschiedliche Ausländerbehörden gingen in Sachen "3+2" unterschiedlich vor. "Alle Ausländerbehörden entscheiden auf Grundlage der selben gesetzlichen Vorschriften", erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Die Vollzugshinweise des Innenministeriums "gewährleisten zudem eine bayernweite - so weit wie gesetzlich mögliche - einheitliche Rechtsanwendung durch die bayerischen Ausländerbehörden." (dpa/lby)

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