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Asylpolitik: 10 Fakten, die Sie über Asylbewerber in Bayern wissen sollten

Asylpolitik

10 Fakten, die Sie über Asylbewerber in Bayern wissen sollten

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    Asylbewerber in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im bayerischen Zirndorf. Wir beantworten zehn wichtige Fragen zu Flüchtlingen in Bayern.
    Asylbewerber in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im bayerischen Zirndorf. Wir beantworten zehn wichtige Fragen zu Flüchtlingen in Bayern. Foto: Daniel Karmann, dpa (Archivbild)

    1) Wie viele Asylbewerber kommen nach Bayern?

    Seit 2007 hat die Zahl der Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, stark zugenommen. Das geht aus Zahlen hervor, die das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration im Internet veröffentlicht. Im Jahr 2014 kamen 173.072 Asylbewerber nach Deutschland, 25.667 davon kamen nach Bayern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht davon aus, dass die Zahlen noch deutlich steigen werden. Die Behörde hält es für möglich, dass im Jahr 2015 bundesweit 400.000 Menschen einen Asylantrag stellen.

    2) Aus welchen Ländern kommen die Menschen?

    Von den 25.667 Asylbewerbern, die Bayern im Jahr 2014 zugeteilt wurden, stammen 6.004 aus europäischen Ländern und 19.663 aus Ländern außerhalb Europas. Die meisten kamen aus Syrien (5624 Personen), danach folgen die Herkunftsländer Eritrea (2557), Afghanistan (1906) und Nigeria (1890).

    3) Wie viele Asylbewerber dürfen bleiben?

    Grob gesagt darf jeder dritte Asylbewerber in Deutschland bleiben. 2014 wurden laut den Zahlen des bayerischen Sozialministeriums 1,3 Prozent der Bewerber als Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes anerkannt. Sie erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann, wenn keine Anhaltspunkte für einen Widerruf vorliegen.

    34,2 Prozent erhielten Flüchtlingsschutz oder eine andere Form von Schutz, weil ihnen in ihrem Heimatland Gefahr droht. Der Flüchtlingsschutz führt ebenfalls zu einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis.

    27,7 Prozent der Anträge wurden abgelehnt, 36,8 Prozent erledigten sich anderweitig, zum Beispiel, weil der Asylantrag zurückgenommen wurde. Die bundesweiten Zahlen weichen nicht wesentlich von den Zahlen für Bayern ab.

    4) Was bezahlt der Freistaat für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber?

    Die Nettoausgaben für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und andere Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahr 2014 auf etwa 410 Millionen Euro. Die Investitionen waren fast doppelt so hoch wie im Jahr 2013.

    5) Wie lange dauert ein Asylverfahren?

    Die Dauer eines Asylverfahrens ist in jedem Bundesland anders. Das NDR Fernsehen hat jüngst Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht. Demnach wurden im ersten Halbjahr 2015 Anträge im Bundesdurchschnitt nach 5,3 Monaten entschieden. Am schnellsten ging es in Mecklenburg-Vorpommern mit 3,3 Monaten. Am längsten mussten Asylbewerber in Schleswig-Holstein auf eine Entscheidung warten, nämlich 7,9 Monate. In Bayern dauerte ein Verfahren durchschnittlich 4,7 Monate.

    6) Wer hat gute Chancen zu bleiben?

    Die meisten Asylbewerber, die im vergangenen Jahr in Deutschland angekommen sind, flohen aus den Kriegsgebieten in Syrien. Sie erhalten nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl fast alle Schutz in Deutschland, werden also als Asylbewerber anerkannt. Eine Schutzquote von fast 99 Prozent ergibt sich laut Pro Asyl auch für Flüchtlinge aus dem nordostafrikanischen Staat Eritrea. Dort herrscht eines der repressivsten Regime der Welt. Daneben haben auch Asylbewerber aus Afghanistan, dem Irak und Somalia gute Chancen auf eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

    7) Wer hat wenig Chancen zu bleiben?

    Asylbewerber aus den Balkan-Staaten Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina haben nur geringe Aussichten auf Erfolg. Der Grund: Diese Herkunftsstaaten gelten seit November 2014 als so genannte sichere Herkunftsstaaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht davon aus, dass den Menschen in diesen Ländern keine asylrelevante Verfolgung droht. Ihre Anträge werden deshalb schneller bearbeitet.

    8) Wie viel Geld bekommt ein Asylbewerber?

    Flüchtlinge erhalten pro Monat ein Taschengeld von 140 Euro. Wer außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung wohnt, erhält zudem für Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter monatlich 212 Euro. Insgesamt sind das also 352 Euro für Alleinstehende. Das entspricht dem Sozialhilfeniveau. 

    9) Dürfen Asylbewerbern arbeiten?

    Nach den Bestimmungen des Bundesrechts dürfen Asylbewerber in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Danach bekommen sie zwar eine Arbeitserlaubnis, haben nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl allerdings nur schlechte Chancen auf einen Job, weil Deutsche, EU-Ausländer und anerkannte Flüchtlinge einen "Vorrang" haben. Erst nach 15 Monaten ist für Flüchtlinge ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt möglich.

    10) Wie schnell werden abgelehnte Asylbewerber abgeschoben?

    Es kommt auf den Einzelfall an. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina Serbien, deren Asylanträge abgelehnt werden, schon innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung in ihre Herkunftsländer gebracht werden. Grundsätzlich werden Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, in einem schriftlichen Ablehnungsbescheid zur Ausreise aufgefordert. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sie dann das Land verlassen. Wer in dieser Frist nicht ausreist, dem droht die zwangsweise Abschiebung.

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