Eine Woche, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen Bordellbetreiber Hermann Müller aufgehoben hat, ist der in der Szene nur „Pascha“ genannte Geschäftsmann aus dem Gefängnis in Gablingen (Landkreis Augsburg) entlassen worden. Als Auflage musste der gebürtige Franke eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 Euro zahlen, erklärte ein Sprecher des Landgerichts, das den Fall nun neu aufrollen muss.
Der 66-jährige Müller war vor knapp einem Jahr zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er in einem Münchner Bordell rund eine Million Euro an Steuern hinterzogen und Sozialabgaben nicht bezahlt haben soll.
Bruder holte Müller in Gablingen ab
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil vergangene Woche aus formellen Gründen auf: Der Augsburger Richter habe den Verteidigern Müllers nicht ausreichend Zeit gegeben, ihren Mandaten auf einen erst im Laufe des mehrere Monate dauernden Prozesses aufgekommenen Tatvorwurfs vorzubereiten. Sebastian Korts, einer der Anwälte Müllers, sagte vergangene Woche im Gespräch mit der Augsburger Allgemeinen, die Entscheidung des Bundesgerichtshof sei „eine schallende Ohrfeige für den Augsburger Richter“.
Wie der Kölner Express berichtet, sollen die beinahe zwei Jahre, die Müller bereits im Gefängnis sitzt, ihm gesundheitlich zugesetzt haben. Dennoch soll er sich bei seiner Entlassung - er sei von seinem Bruder in Gablingen abgeholt worden - kämpferisch gegeben haben: „Ich bin unschuldig eingesessen. Mit mir wird es keine Deals geben“, wird Müller von dem Blatt zitiert.