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  3. BR-Umfrage: Sonderrechte für Fahrer von E-Autos? Städte ignorieren Gesetz

BR-Umfrage
11.06.2016

Sonderrechte für Fahrer von E-Autos? Städte ignorieren Gesetz

Sonderrechte für E-Autos? Viele Städte nutzen diese Möglichkeit nicht.
Foto: Patrick Pleul/Illustration (dpa)

Besitzer von E-Autos können Sonderrechte auf der Straße oder beim Parken bekommen - wie das Befahren von Busspuren. Doch fast alle Städte in Deutschland bieten das nicht an.

Um die Nutzung von E-Autos voranzutreiben, dürfen die Städte ihren Besitzern Sonderrechte einräumen und zum Beispiel die Nutzung von Busspuren erlauben. So sieht es das vor einem Jahr in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EMOG) des Bundes vor.

Doch nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) nutzen die Städte diese Möglichkeiten kaum. Das ist das Ergebnis einer Befragung in den 20 größten Städten Deutschlands und den 20 größten Städten Bayerns, die die Recherche-Einheit des Senders durchgeführt hat. Dortmund ist demnach die einzige der befragten Großstädte, die zwei Busspuren freigegeben hat. Alle anderen lehnen die Maßnahme ab. 

Fast alle Städte geben keine Busspuren für E-Autos frei

Nach BR-Angaben heißt es zur Begründung etwa in München: "Busspuren wurden eingerichtet, um den Bussen eine möglichst staufreie und damit beschleunigte Fahrt zu ermöglichen. Sie können zudem mit einer speziellen Technik an Bord Ampelanlagen frei schalten. E-Fahrzeuge, die auf den Busspuren unterwegs sind, können dies nicht und würden dem ÖPNV damit die Beschleunigung nehmen."

Ähnlich werde in Hamburg argumentiert: "Busspuren werden jetzt und in Zukunft in Hamburg nicht für E-Autos freigegeben, weil mit derzeit bereits 2000 E-Autos (Tendenz stark steigend) im innerstädtischen Verkehr ein geordneter Busbetrieb nicht mehr möglich wäre."

In Regensburg, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Hof und Rosenheim hieß es ebenfalls, eine Freigabe der Busspuren würde die Busbeschleunigung wieder zunichte machen, zumal die Ampeln zum Teil auch busgesteuert seien. In Bayreuth und Landshut gebe es ohnehin keine gesonderten Busspuren. In Passau gebe es nur eine einzige Busspur an der Schanzl-Brücke, hier sei eine Freigabe für E-Autos rechtlich nicht zulässig. 

Ebenso nutzen nach BR-Angaben nur wenige Städte die neu geschaffene Möglichkeit, Besitzern von E-Autos das kostenlose Parken in der Innenstadt zu erlauben. In größerem Umfang seien dies nur Hamburg, Hannover und Bayreuth. Stuttgart räume solche Privilegien bereits seit 2012 ein. Vereinzelt kostenlose Parkplätze gebe es in Landshut, Ansbach und Kempten. Die Stadt Nürnberg etwa lehne entsprechende Schritte ab, weil "die Park-Gebühr einen Anreiz setzt, einen Parkplatz schnellstmöglich wieder für den nächsten Nutzer frei zu geben". Ingolstadt hat den Angaben zufolge immerhin 15 kostenlose Parkplätze an Ladestationen. 

Elektromobilität: Augsburg setzt auch auf Pedelecs

In Augsburg hieß es ganz allgemein: "Elektromobilität darf nicht mit Elektroautomobilität gleichgesetzt werden. Gerade in Städten ist eine konsequente Förderung von Pedelecs und Elektro-Nutzfahrzeugen sinnvoll."

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte zu den Ergebnissen: "Wenn Sie zum Beispiel als Stadt gesagt haben, Sie wollen den ÖPNV beschleunigen, dann macht es keinen Sinn, Busspuren für Elektromobilität zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie sich vorgenommen haben, die Altstadt autofrei zu halten, dann werden Sie dort kein Parken für Elektroautos einrichten können." dpa, lby

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