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Bad Grönenbach
01.08.2019

Weitet sich der Tierskandal im Allgäu aus?

Vor drei Wochen flog der mutmaßliche Tierskandal im Allgäu auf.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Plus Auch auf einem weiteren Hof im Allgäu gab es offenbar Mängel. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Vorwürfe.

Der mutmaßliche Tierskandal im Allgäu weitet sich möglicherweise aus. Die Staatsanwaltschaft Memmingen bestätigte Informationen unserer Redaktion, wonach Hinweise vorliegen, dass es bei einem weiteren Rinderhalter zu Verstößen gekommen sei. Die Hinweise seien anonym eingegangen und enthielten keine präzisen Anschuldigungen. Bislang sei kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es laufe aber eine Vorprüfung.

Auch das Landratsamt Unterallgäu bestätigte am Donnerstag, dass bei der Kontrolle eines zweiten Großbauern im Landkreis, an der auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beteiligt gewesen sei, Mängel festgestellt wurden. „Der Landwirt bekommt Auflagen“, sagte eine Sprecherin. Das Ausmaß der Probleme sei aber nicht vergleichbar mit den Verhältnissen bei dem Unterallgäuer Landwirt, gegen den derzeit ermittelt wird.

Keine Zunahme bei Tierquäler-Fällen

Die Organisation „Soko Tierschutz“, die mit der Veröffentlichung von Video-Aufnahmen die Ermittlungen in Bad Grönenbach angestoßen hatte, geht davon aus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet Friedrich Mülln von einer Häufung von Hinweisen auf Tierquälereien in jüngster Zeit. Seine Organisation habe eine Hotline eingerichtet, die immer öfter genutzt werde. „Die Fälle nehmen zu, schwerpunktmäßig im Bereich der Nutztierhaltung“, sagt Mülln. Es meldeten sich nun auch vermehrt Schlachter, Landwirte und Fahrer von Tiertransporten.

Amtliche Belege, dass es danach vermehrt zu Strafverfahren kommt, liegen aber nicht vor. Es gebe in den vergangenen Jahren „keine signifikanten Veränderungen“ bei der Zahl der Verfahren nach dem Tierschutzgesetz, sagt ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in München, an die alle gravierenden Fälle aus Südbayern gemeldet werden.

Doch auch bei strafrechtlich weniger bedeutenden Fällen ist nach Aussage von Staatsanwälten und Richtern kein Anstieg zu erkennen. Statistisch erfasst werden diese Verfahren zwar nicht. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aber heißt es zum Beispiel, dass „keine Zunahme spürbar“ sei. Der Strafrahmen für Tierquälerei reicht von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Die höchste Strafe für einen Nutztierhalter, die im Archiv unserer Zeitung aus jüngster Zeit in Schwaben dokumentiert ist, lag bei zehn Monaten zur Bewährung verbunden mit einem Verbot der Tierhaltung.

Eine Bäuerin fütterte ihre Rinder nicht ausreichend

Der Mann hatte Sauen regelrecht verhungern lassen. Eine Bäuerin, die ihre Rinder nicht ausreichend fütterte, wurde zu 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Ein Viehhändler, der eine verletzte Kuh zum Schlachthof transportierte, statt sie sofort töten zu lassen, kam mit 40 Tagessätzen à 150 Euro davon. In den meisten Fällen seien persönliche Notlagen der Auslöser.

„Gravierende Verstöße gegen das Tierwohl müssen bestraft werden, da gibt es nichts zu diskutieren“, sagt der schwäbische Bauernverbandspräsident Alfred Enderle (Oberallgäu). In jedem Stall könne es kranke Tiere geben, noch dazu in Betrieben dieser Größe. „Der Skandal in diesem Fall ist der falsche Umgang mit diesen Tieren.“

Enderle warnt eindringlich davor, Bauern jetzt unter Pauschalverdacht zu stellen und bestimmte Abläufe in den Ställen zu kriminalisieren: „Die meisten Bauern handeln verantwortungsvoll.“ Von den Veterinärämtern wünscht sich Enderle mehr Beratung und Partnerschaft statt Überwachung. Er ist sicher: „Mehr Personal ändert nichts.“

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