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Sozialpolitik: Bayern ändert Gesetz und ermöglicht Familiengeld für Hartz-IV-Empfänger

Sozialpolitik

Bayern ändert Gesetz und ermöglicht Familiengeld für Hartz-IV-Empfänger

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    Der monatelange Streit des Freistaats mit dem Bund ist beigelegt: Auch Hartz-IV-Familien erhalten jetzt das bayerische Familiengeld.
    Der monatelange Streit des Freistaats mit dem Bund ist beigelegt: Auch Hartz-IV-Familien erhalten jetzt das bayerische Familiengeld. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Das bayerische Familiengeld soll künftig ausnahmslos auch an all jene Familien mit kleinen Kindern ausbezahlt werden, die Hartz IV beziehen. Nach monatelangem Streit mit dem SPD-geführten Bundessozialministerium hat die bayerische Staatsregierung am Dienstag in München einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Vorgaben des Bundes entspricht. Sobald das Gesetz vom Landtag beschlossen ist, sollen die Hartz-IV-Familien, die bisher leer ausgegangen sind, Nachzahlungen in vollem Umfang bekommen.

    Die Einigung zwischen Bayern und Bund kam nach intensiven Gesprächen zustande. Der Bund sicherte zu, das bayerische Familiengeld künftig nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) anzurechnen. Im Gegenzug wird Bayern in dem Gesetz ergänzend klarstellen, dass Familiengeld gezahlt wird, damit Eltern für eine „förderliche frühkindliche Betreuung“ sorgen können. „Mit der Einigung“, so teilte die Staatsregierung nach der Sitzung des Kabinetts mit, „wird jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen und die Ungleichbehandlung beendet.“

    Familiengeld in Bayern: 250 Euro pro Monat

    Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) zeigte sich erfreut über den Kompromiss mit der Bundesregierung. Damit bleibe es im Freistaat auch bei der klassischen Wahlfreiheit. Betroffene Eltern können nach wie vor selbst entscheiden, ob sie sich alleine um ihre Kinder kümmern oder Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Aktuell sind nach Angaben der Ministerin bereits 284.000 Bescheide ausgereicht. Der Staat zahlt 250 Euro pro Monat für Kinder im Alter von ein oder zwei Jahren.

    Schreyer merkte an, dass sie den Streit mit dem Bund von Anfang an für überflüssig gehalten habe. Die Staatsregierung habe vergangenes Jahr ihr Gesetz mit der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit abgestimmt. Erst danach seien Einwände aus Berlin gekommen. Nun habe Bayern eingelenkt, um sicherzustellen, dass das Geld möglichst schnell zu den Eltern komme. Schreyer: „Wenn der Bundesminister sagt, schreibt diesen Halbsatz rein, dann schreiben wir ihn rein.“ An der Sache ändert das nach ihrer Darstellung nichts.

    Die sozialpolitische Sprecherin der SPD, Doris Rauscher, sieht die Ursache des Zwists dagegen in Bayern: „Wir als SPD haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die CSU da ein unausgegorenes und handwerklich schlecht gemachtes Gesetz vorgelegt hat – möglicherweise ganz bewusst, um eine Show im Wahlkampf zu inszenieren.“

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