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Justiz in Bayern: Bayerns Jugendrichter verhängen häufiger einen Warnschussarrest

Justiz in Bayern

Bayerns Jugendrichter verhängen häufiger einen Warnschussarrest

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    Der Warnschussarrest soll Jugendliche vor dem echten Knastleben abschrecken.
    Der Warnschussarrest soll Jugendliche vor dem echten Knastleben abschrecken. Foto: Kay Nietfeld (dpa)

    Der sogenannte Warnschussarrest für junge Gesetzesbrecher erfreut sich bei Bayerns Jugendrichtern steigender Beliebtheit. Im vergangenen Jahr erhielten 171 Jugendliche in Bayern eine solche Strafe. Das waren 100 mehr als 2013, wie das Justizministerium in München auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilt.

    In diesem Jahr waren es bis zum 9. April bereits 49 Fälle. Die überwiegende Mehrheit der mit Warnschussarrest bestraften Jugendlichen sind Buben. Nur 15 Mädchen waren im vergangenen Jahr unter den Betroffenen.

    Warnschussarrest: "Bis hierhin und nicht weiter"

    Der Warnschussarrest gibt den Richtern die Möglichkeit, Jugendliche auf Bewährung zu verurteilen, aber dennoch vorübergehend ins Gefängnis zu schicken, um ihnen den Ernst ihrer Lage zu verdeutlichen. So könnten die Richter einem jungen Verurteilten deutlich machen: "Bis hierhin und nicht weiter", sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU).

    Zwei Jahre nach seiner Einführung wird der Warnschussarrest auch in den meisten anderen Bundesländern immer häufiger verhängt. In manchen Ländern wird der Sinn der Strafmaßnahme bezweifelt, doch Bausback hält sie für sinnvoll: Bayern habe aus gutem Grund lange für die Einführung gekämpft.

    Denn zuvor war eine mit Arrest kombinierte Bewährungsstrafe nicht möglich: "Wenn die Tat eines Jugendlichen so schlimm war, dass ein Arrest nicht mehr ausreicht, wurde eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt", sagte Bausback. "Die wiederum wurde dann häufig zur Bewährung ausgesetzt. Die Erfahrung zeigt aber: Nicht wenige jugendliche Straftäter, die eine Bewährungsstrafe erhalten, verlassen den Gerichtssaal achselzuckend und glauben ernsthaft, das sei ein Freispruch zweiter Klasse."

    Beratungsgespräche statt Internet

    Gefängnisse in Bayern

    In Bayerns 36 Justizvollzugsanstalten saßen am 31. März 2013 exakt 12 033 Gefangene.

    Zehn Jahre zuvor lag diese Zahl bei 12 412.

    Bewacht werden sie von über 5400 Justizbeamten.

    Im Jahr 2012 gab der Freistaat für seine Gefängnisse 369 Millionen Euro aus.

    Die Einnahmen lagen bei 48,1 Millionen.

    Das älteste bayerische Gefängnis steht in Bayreuth, das modernste in Landshut.

    Das kleinste in Erlangen, das größte in München.

    Die Zahl der jährlichen Ausbruchsversuche aus dem gesicherten Bereich einer Justizvollzugsanstalt liegt im unteren einstelligen Bereich (meist ein oder zwei).

    Auch gelungene Ausbrüche sind sehr selten, so waren 2009 zwei, 2010 drei und 2011 wiederum zwei Ausbrüche zu verzeichnen.

    Im vergangenen Jahr gelang es keinem Gefangenen, aus dem geschlossenen Bereich einer Anstalt zu entkommen. (cf) Quelle: Justizministerium Bayern

    Mit dem Warnschussarrest hatte die damals schwarz-gelbe Bundesregierung 2013 das Jugendstrafrecht verschärft. Zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung können Straftäter seither bis zu vier Wochen lang eingesperrt werden, ohne Telefon und Internet, dafür mit Beratungsgesprächen. Das soll eine abschreckende Wirkung haben. Die SPD lehnte schon vor der Einführung den Warnschussarrest ab, vor allem wegen der rückläufigen Zahl jugendlicher Straftäter und einer hohen Rückfallquote.

    "Dass sich allein durch das Einsperren kriminelle Karrieren stoppen lassen, halte ich für eher zweifelhaft. Da müssen weitere Maßnahmen hinzukommen", sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). AZ/dpa

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