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Frauentag am 8. März: Berlin hat einen neuen Feiertag - zieht Bayern nach?

Frauentag am 8. März

Berlin hat einen neuen Feiertag - zieht Bayern nach?

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    Das Augsburger Friedensfest ist einer der regionalen Feiertage in Bayern.
    Das Augsburger Friedensfest ist einer der regionalen Feiertage in Bayern. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

    Bis vor Kurzem hatten die Berliner in Sachen Freizeit das Nachsehen. Nur neun gesetzliche Feiertage gab es in der Hauptstadt, die wenigsten in ganz Deutschland. Doch damit ist jetzt Schluss. Berlin hat den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt - und das als erstes Bundesland überhaupt. Da stellt sich für viele Bayern die Frage: Könnte es hier bald auch einen neuen Festtag geben?

    Bayern hat die meisten Feiertage

    Zurzeit sehe es nicht danach aus, erklärt Sandra Schließlberger vom Bayerischen Innenministerium. "Bayern hat im Vergleich zu den anderen Ländern die meisten Feiertage", sagt die stellvertretende Pressesprecherin. Zu den zwölf landesweiten Feiertagen kommen noch zwei regionale Termine hinzu: Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung am 15. August und das Friedensfest in Augsburg am 8. August.

    Aber auch wirtschaftliche Überlegungen sprächen gegen einen weiteren Feiertag. Er könnte die Wettbewerbsfähigkeit des Freistaats mindern, erklärt Schließlberger, und zusätzlich zu einem Streit rund um die Pflegeversicherung führen. Als die 1995 in Kraft trat, verzichteten die meisten Bundesländer auf den Buß- und Bettag. Dafür mussten die Arbeitnehmer nur einen Teil der Beiträge für die neue Versicherung übernehmen. Gebe es nun wieder einen zusätzlichen Feiertag, könnten sich die Beiträge der Beschäftigten zur Pflegeversicherung erhöhen.

    Bundesländer entscheiden über neue Feiertage

    Welche Kriterien muss ein potentieller Feiertag eigentlich erfüllen? Eine Art Kriterienkatalog existiere nicht, erklärt Sandra Schließlberger. "Es müssen immer unterschiedlichen Interessen gegeneinander abgewogen werden, beispielsweise der Kirchen, der Wirtschaft und der Arbeitnehmer." Und wer entscheidet? Grundsätzlich die Bundesländer, antwortet Schließlberger. Einzige Ausnahme: der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, der als nationaler Feiertag gilt.

    Ähnlich wie ein neues Gesetz durchläuft auch ein möglicher Feiertag verschiedene Stationen im Landtag. In der Regel dauere das mindestens ein Jahr. "Zum Teil auch deutlich länger", sagt die stellvertretende Presseprecherin. Denn: "Änderungen des Feiertagsgesetzes sind erfahrungsgemäß mit einem umfangreichen Diskussionsbedarf verbunden."

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