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Bewährung für tödliche Raserei

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Bewährung für tödliche Raserei

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    Ein Autobahnraser ist für einen Unfall mit zwei getöteten Kindern rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der damals 49 Jahre alte Münchner war im Mai 2016 auf der Autobahn 9 in Bayern mit rund 180 Kilometern pro Stunde unterwegs, obwohl die Straße dort nass war und nur Tempo 80 erlaubt war. Der Mann verlor die Kontrolle über sein Auto und rammte den Wagen einer sechsköpfigen Familie. Die acht und neun Jahre alten Söhne wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und starben. Die Eltern sowie zwei Töchter wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

    Wie das Ingolstädter Landgericht am Freitag mitteilte, wurde das im November 2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt nun rechtskräftig, nachdem die Berufung zurückgezogen wurde (Az.: 2Ds 12 Js 8659/16). Das Gericht hatte dem Raser bei dem Urteil zugutegehalten, dass die getöteten Jungen nicht angeschnallt waren und deswegen aus dem Fahrzeug geschleudert wurden.

    Zudem habe der Angeklagte bisher ein unbescholtenes Leben geführt und bei dem Unfall ebenfalls schwere bleibende Verletzungen körperlicher und psychischer Art erlitten, erklärte Gerichtssprecherin Heike Linz-Höhne. Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Mann muss zudem mehrere tausend Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und verliert für weitere sechs Monate seinen Führerschein. (dpa)

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