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Kempten: Bleibt der Parterre-Mord ungesühnt?

Kempten

Bleibt der Parterre-Mord ungesühnt?

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    Einsatzkräfte der Polizei hatten damals intensiv den Umgriff des Tatortes im Kemptener Westen untersucht.
    Einsatzkräfte der Polizei hatten damals intensiv den Umgriff des Tatortes im Kemptener Westen untersucht. Foto: Ralf Lienert

    In diesen Tagen jährt sich der so genannte Parterre-Mord von Kempten zum dritten Mal. Doch nach wie vor ist kein Täter überführt, ist niemand verurteilt.

    Rückblende: Wenige Tage vor Weihnachten 2013 wird eine 63 Jahre alte Witwe in ihrer Parterrewohnung im Kemptener Westen ermordet aufgefunden. Sie wurde durch eine Vielzahl von Stichen getötet – wahrscheinlich mit einem Messer. Die Polizei bildet umgehend die „Ermittlungsgruppe Parterre“ mit 25 Beamten. Es ist das vierte Adventswochenende. In den folgenden Wochen gehen die Beamten über 150 Spuren nach, vernehmen 30 Zeugen und arbeiten selbst über die Weihnachtsfeiertage.

    Schließlich nehmen sie nach wenigen Tagen einen dringend Tatverdächtigen fest. Dabei handelt es sich um einen engen Verwandten der Ermordeten. Der bestreitet zwar die Tat, aber die Festnahme stützt sich vor allem auf DNA-Spuren, also sogenannte genetische Fingerabdrücke. Ein Nachweis kann beispielsweise anhand von am Tatort gefundenen Haaren oder Hautschuppen geführt werden. Und durch Spuren an Tatwerkzeugen oder an einer Leiche.

    Nicht lange in Haft

    Der Tatverdächtige bleibt nicht lange in Untersuchungshaft. Ende Januar 2014 hebt das Kemptener Amtsgericht den Haftbefehl gegen den Mann auf. Dem Vernehmen nach sind gefundene DNA-Spuren nicht geeignet, den Verwandten der Frau als Täter zu überführen. Denn er hatte sich vor dem Mord immer wieder in der Wohnung aufgehalten und deswegen befanden sich dort Spuren seiner DNA.

    „Ein Tatnachweis kann nicht zweifelsfrei geführt werden“, hieß es nach der Freilassung des Mannes von der Kemptener Staatsanwaltschaft. Deswegen wurde im Frühjahr 2016 das Ermittlungsverfahren gegen den Mann offiziell eingestellt – nach Paragraf 170 II der Strafprozessordnung. Im Gesetzestext heißt dies: „Mangels hinreichendem Tatverdacht“.

    Die Staatsanwaltschaft könne das Ermittlungsverfahren jederzeit wieder aufzunehmen. Im konkreten Fall erscheint dies aber eher unwahrscheinlich. Aus Kripo-Kreisen heißt es, mit äußerster Akribie seien die Beamten jeder Spur nachgegangen. Gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hatten Verwandte der Getöteten nach Informationen unserer Zeitung Beschwerde eingelegt. Sie sind offensichtlich von der Schuld des seinerzeit Verhafteten überzeugt.

    Mord verjährt nie

    Alle Ermittlungsspuren und Hinweise seien „abgearbeitet“ worden, betont der Kemptener Kripo-Chef Michael Haber. Gegen den Beschuldigten bestehe aus Sicht der Polizei nach wie vor ein Anfangsverdacht. Dieser reicht aber offensichtlich für eine Anklage nicht aus. „Im Moment“, sagt Haber, „gibt es keine neuen Ermittlungsansätze.“ Aber: „Sobald sich etwas Neues ergibt, werden wir wieder ermitteln.“ Gänzlich geschlossen wird die Akte ohnehin nicht. „Mord verjährt nie“, lautet ein ehernes Prinzip bei Polizei und Justiz.

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