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Bluttat von Grafing: Wann darf ein Mensch in die Psychiatrie eingewiesen werden?

Bluttat von Grafing

Wann darf ein Mensch in die Psychiatrie eingewiesen werden?

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    Ein offenbar geistig verwirrter Mann hat laut den Ermittlungen am Dienstag einen 56 Jahre alten Mann am S-Bahnhof in Grafing bei München getötet.
    Ein offenbar geistig verwirrter Mann hat laut den Ermittlungen am Dienstag einen 56 Jahre alten Mann am S-Bahnhof in Grafing bei München getötet. Foto: Peter Kneffel dpa

    Der 27-Jährige hatte laut den Ermittlungen am Dienstag in der Früh einen 56 Jahre alten Mann am S-Bahnhof in Grafing bei München getötet.  Außerdem wurden bei der Messerattacke drei weitere Männer mit Messerstichen teils lebensgefährlich verletzt. Das Motiv für die Bluttat ist weiter unklar.

    Nun mehren sich die Hinweise, dass der Mann massive psychische Probleme hatte. Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) bestätigte Medienberichte, wonach der 27-jährige Mann aus Hessen sich zwei Tage vor der Bluttat von Grafing in einer Klinik stationär behandeln ließ. Wie die Müncher tz  berichtet, verbrachte der Verdächtige auf Anraten seiner Großeltern wegen seelischer Probleme einen Tag in einem Krankenhaus in Gießen. Die Klinik hat er demnach am Montagmorgen wieder verlassen und sich nach München aufgemacht. Nach Informationen der Münchner tz  hatten die Großeltern erfolglos versucht, ihren Enkel in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen.

    Einweisung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich

    Wann aber darf  ein Mensch gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden? "Das ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Es muss eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen. Es reicht nicht aus, dass die Angehörigen sagen: Der ist verrückt", erklärt Walter Rubach, Rechtsanwalt aus Augsburg.

    Vielmehr müssen konkrete Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen: "Wenn jemand mit einem Messer 'rumfuchtelt und sagt "Ich bring euch alle um", dann ist das natürlich gegeben. Aber es muss manifest sein, dass etwas passiert oder passieren wird. Die Behauptung von Angehörigen, dass jemand sich oder anderen etwas antun könnte, reicht nicht", so der Jurist. "Das Kind muss eigentlich schon in den Brunnen gefallen sein, bevor die Behörden aktiv werden können."

    Wenn die Polizei zu dem Ergebnis kommt, dass jemand sich oder andere gefährdet und offenbar psychische Probleme hat, kann sie denjenigen in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen. Dann muss aber innerhalb kürzester Zeit ein Richter kommen und die Entscheidung bestätigen oder widerrufen. "Spätestens am nächsten Tag muss er mit den Ärzten sprechen und entscheiden, ob Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt", so Rubach.

    Den Angehörigen sind also häufig die Hände gebunden, doch der Augsburger Anwalt verteidigt die gesetzliche Regelung: "Das hat ja gute Gründe, das man niemand auf Verdacht einfach wegsperren kann."

    Blumensträuße und Kerzen erinnern an Opfer von Grafing

    Einen Tag nach der tödlichen Messerattacke am Bahnhof in Grafing bei München gedenken zahlreiche Menschen der Opfer. Auf der Treppe zu den Bahnsteigen lagen am Mittwochmorgen Dutzende Blumensträuße, es brannten viele Kerzen. Auf einem Zettel stand: "Herzliche Anteilnahme für die Angehörigen + Freunde des Verstorbenen und der Verletzten. Wir fühlen und trauern mit Euch." Sämtliche Blutspuren am Tatort wurden beseitigt. Der Zugverkehr lief normal. Für den Abend war in der katholischen Pfarrkirche eine Gedenkfeier geplant.

    Der mutmaßliche Täter sollte am Mittwoch dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dann sollte sich entscheiden, ob der 27-Jährige in Untersuchungshaft oder in eine psychiatrische Klinik kommt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und dreifachen Mordversuch vor. Der anscheinend geistig verwirrte Mann hatte nach ersten Ermittlungen am Dienstagmorgen einen 56 Jahre alten Fahrgast erstochen und drei weitere Männer mit Messerstichen teils lebensgefährlich verletzt. Das Motiv für die Bluttat blieb zunächst unklar. mit dpa

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