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Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Archiv)
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Archiv)

Kinder unter 14 fallen in Bayern seit dem 11. Januar unter die Kontaktbeschränkung.

Corona in Bayern
11.01.2021

Kinder unter 14 zählen mit: Das müssen Eltern bei Treffen beachten

Von Philipp Wehrmann

Kinder unter 14 Jahren waren bislang von den Kontaktbeschränkungen ausgeschlossen. Mit der Verschärfung der Corona-Regeln hat sich das jetzt geändert.

Der Lockdown in Deutschland und Bayern wurde verschärft - und insbesondere die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen. Seit Montag, 11.  Januar, gelten die neuen Regelungen. Waren Kinder unter 14 Jahren bislang von den Personengrenzen ausgenommen, so zählen sie jetzt mit. Im Beschluss des bayerischen Kabinetts heißt es: "Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet." Dabei gelten auch Kinder als Personen, wie ein Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei unserer Redaktion bestätigte.

Corona-Regeln für Treffen: Kinder unter 14 Jahren zählen jetzt mit

Das hat zur Folge, dass Elternteile nicht mehr gemeinsam mit ihren Kindern Personen aus anderen Hausständen treffen dürfen - denn zusammen überschreiten sie die Grenze von einer Person. Somit träfe sich der andere Hausstand mit zwei Personen - dem Elternteil und dem Kind - und das ist verboten.

In Bayern gelten aber Ausnahmen: Kinder bis einschließlich drei Jahre sind weiterhin von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Außerdem dürfen Oma und Opa gemeinsam ihre Enkel betreuen.

Allgemein gibt es für die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren" Ausnahmen, wie es in dem Beschluss heißt. Schlichte Besuche sind davon aber folglich nicht erfasst. Die Betreuung muss "in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften" stattfinden. Es dürfen höchstens Kinder aus zwei Hausständen anwesend sein. In Sachsen, Bremen und Baden-Württemberg bleiben Kinder unter 14 Jahren übrigens weiterhin komplett von der Kontaktbeschränkung ausgeschlossen.

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Spielplätze bleiben zwar nach Angaben des Bundes geöffnet - allerdings gelten die Kontaktbeschränkungen auch dort. In Bayern wird es eine Notbetreuung für Eltern geben, die auf sie angewiesen sind, wie Ministerpräsident Markus Söder sagte. Der Beruf der Eltern soll dabei keine Rolle spielen.

Lesen Sie mehr dazu: Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten jetzt in Bayern und Deutschland.

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