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DSGVO: Wegen Datenschutz: Gibt es bei uns bald Klingelschilder ohne Namen?

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Wegen Datenschutz: Gibt es bei uns bald Klingelschilder ohne Namen?

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    An vielen Wiener Wohnungen stehen künftig keine Namen mehr an den Klingeln. Ein Mieter hatte auf die Datenschutz-Grundverordnung verwiesen.
    An vielen Wiener Wohnungen stehen künftig keine Namen mehr an den Klingeln. Ein Mieter hatte auf die Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Foto: Sandra Baumberger (Symbolbild)

    Es klingt wie ein Schildbürger-Streich: Ein einziger Mieter will in Wien nicht, dass sein Name auf der Türklingel steht, der Mann verweist auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die österreichische Hausverwaltung reagiert und prompt verschwinden nun an 220.000 Wohnungen die Namen an der Klingel. Müssen Vermieter in der gesamten EU nun nachziehen?

    In Bayern führte noch keine Beschwerde zu solch drastischen Maßnahmen. Doch sollte sich das ändern, stünde nicht nur der Postbote vor einem Problem. Die Mitarbeiter der kommunalen Hausverwaltung "Wiener Wohnen" hatten sich nach der Beschwerde des Mieters bei der städtischen Abteilung für Datenschutzangelegenheiten erkundigt. Sie erhielten die Auskunft, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstößt. Ende des Jahres verschwinden die Namen also an den Klingelschildern. Zu sehen sind dann nur noch Nummern.

    Bayerischer Datenschutzexperte bewertet den Vorfall anders

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht würde eine solche Klage anders bewerten. "Wir sehen keine Notwendigkeit, Klingelschilder zu anonymisieren", sagt Präsident Thomas Kranig. Er hält die Entscheidung in Wien für übertrieben. Seit die neue Datenschutz-Grundverordnung im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, werde viel an überzogenem Blödsinn verbreitet, so Kranig. Gäbe es keine Namen mehr an den Klingelschildern, erschwere das zum Beispiel schon die gesamte Postzustellung.

    Briefe und Pakete landen statt im Briefkasten dann möglicherweise in einer Sammelpoststelle. Das hieße, der Nachbar sieht, dass Post vom Arzt, Steuerberater oder Psychologen kommt. "Das ist datenschutzrechtlich noch viel bedenklicher", sagt der Experte.

    Eine Anonymisierung ist im Einzelfall zu prüfen

    Besteht jemand auf den Schutz seiner persönlichen Privatsphäre, sei das im Einzelfall zu prüfen, erklärt der Datenschutz-Experte. Möglich sei eine Anonymisierung, wenn ein Mieter einer Gefährdung ausgesetzt sei, im Zeugenschutzprogramm steckt oder prominent sei - "zum Beispiel bei Franz Beckenbauer."

    Grundsätzlich sei die DSGVO aber so pauschal formuliert, dass sich hieraus nicht fest ablesen lasse, dass die Namen nicht mehr an die Türklingel gehören. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Datenschutz brauchen Wohnbaugesellschaften also nicht befürchten, plötzlich alle Namen an den Wohnungen entfernen zu müssen.

    Bei der Wohnbaugruppe Augsburg ging noch keine Beschwerde ein

    Die Einführung der DSGVO stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, auch die Wohnbaugesellschaften. Eine Beschwerde wie in Wien lief bei der Wohnbaugruppe Augsburg (WBG) bislang noch nicht ein. "Der Wegfall von Namen auf Klingelschildern ist ein besonderer Auswuchs, der so spontan nur schwer nachzuvollziehen ist" sagt Dominik Hoppe, Geschäftsführer der WBG. Sollte dennoch in Zukunft eine solche Klage einlaufen, würde die Wohnbaugruppe den Fall rechtlich bewerten lassen.

    Hoppe hält das Recht eines Mieters auf ein anonymisiertes Klingelschild aber für unzureichend beleuchtet. "Wäre das anders, müssten wir für jede Wohnung anfragen, ob eine namentliche Benennung gewünscht wird oder nicht." Selbst wenn nach Ansicht des Wohnungsexperten Hoppe eine Beschilderung nach Wohnungsnummern möglich sei. "Für ein dauerhaftes Wohnverhältnis fühlt sich das sehr ungewohnt an." Und er ist überzeugt, dass Risiken die vermeintlichen Vorteile der Anonymisierung übersteigen.

    In Wien ist der Fall abgeschlossen. Die Namen verschwinden. Will ein Mieter von "Wiener Wohnen" nach dem Austausch der österreichischem Verwaltung aber anstelle einer Nummer doch seinen Namen an der Klingel lesen, kann er ihn einfach selbst wieder anbringen. Der Hausverwaltung ist das nicht mehr gestattet.

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