Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Datenschutz: Keine Späh-Trojaner für Schulcomputer

Datenschutz

Keine Späh-Trojaner für Schulcomputer

    • |
    Geldwäsche im Internet: Beim Online-Phishing fangen Täter die Bankdaten von Onlinekonten ab und kommen dadurch an Geld, das sie weiterschleusen.
    Geldwäsche im Internet: Beim Online-Phishing fangen Täter die Bankdaten von Onlinekonten ab und kommen dadurch an Geld, das sie weiterschleusen. Foto: Silvio Wyszengrad

    Den „Schultrojaner“ – eine Software zum Aufspüren illegaler Raubkopien auf Schulcomputern – gibt es bisher nur in der Theorie. Dennoch haben die Abgeordneten des Rechtsausschusses im Landtag gestern über alle Parteigrenzen hinweg schon einmal klargemacht, dass sie eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer an Bayerns Schulen nicht zulassen werden. Die geplante Spähsoftware der Schulbuchverlage, die damit ihre Urheberrechte schützen wollen, dürfe nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Datenschutz garantiert und eine Identifizierung einzelner Lehrer nicht möglich sei.

    Honorare für sogenannte „Digitalisate“?

    Früher ging es nur um Kopien auf Papier. Autoren von Schulbüchern oder anderen Texten, die im Unterricht in Kopie verwendet werden, haben ein Recht auf Vergütung. Um dies nicht immer wieder einzeln abrechnen zu müssen, schließen die Länder seit 1996 einen millionenschweren Gesamtvertrag mit den Verlagen. Die Autoren werden für Kopien pauschal bezahlt.

    In der digitalen Welt aber lässt sich der Schutz von Urheberrechten und geistigem Eigentum offenbar nicht mehr so einfach durchsetzen. Es geht nicht mehr nur um Kopien, sondern um sogenannte „Digitalisate“, also um Texte, aber auch um Filme oder Musik, die digital gespeichert werden. Im neuesten „Gesamtvertrag Vergütung“ wurde deshalb von den Ländern auf Druck der Verlage eine Klausel akzeptiert, die den Einsatz von Spähsoftware gestattet. Damit sollten illegale Dateien aufgespürt werden. Dies sorgte für Unruhe an den Schulen.

    Zweifel an der Software

    Im Ausschuss wurde der Sinn dieser vertraglichen Bestimmung gleich in mehrfacher Hinsicht in Frage gestellt. Die Abgeordnete Christine Stahl (Grüne) zog die Vereinbarung grundsätzlich in Zweifel: „Für mich sind Digitalisate lediglich der Ausdruck einer neuen Technik, aber nicht etwas, was man zusätzlich honorieren müsste.“ Andreas Fischer (FDP) äußerte rechtliche Bedenken hinsichtlich der Zielgenauigkeit der Software: „Wie soll es möglich sein, einen Rechner zu durchsuchen und gleichzeitig nicht nach privaten Daten zu suchen?“

    Keine Lösung, weil es die Software noch gar nicht gibt

    Bernhard Pohl (Freie Wähler) warf die Frage auf: „Wer überprüft eigentlich, ob die Software so funktioniert, wie das vorgesehen ist?“ Und als dann ein Beamter des Kultusministeriums berichtete, dass die Verlage den Trojaner zur Bedingung für den neuen Vertrag gemacht hätten, argwöhnte Christine Stahl, „dass sich das Ministerium erpressen lassen musste“.

    Die Debatte blieb ohne konkretes Ergebnis. „Das Beste wäre, diese Software niemals einzusetzen“, sagte Fischer. Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) wies allerdings darauf hin: „Wir können das Problem noch nicht behandeln, weil es die Software noch gar nicht gibt.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden