Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Die ersten Mieter schlagen zurück - und klagen gegen drastische Mieterhöhung

München
12.04.2019

Die ersten Mieter schlagen zurück - und klagen gegen drastische Mieterhöhung

Das Hohenzollernkarree im Münchner Stadtteil Schwabing. Nach einer Modernisierungsankündigung des Eigentümers sollen die Mieten dort drastisch steigen, teils um das Doppelte.
Foto: Sina Schuldt, dpa

In München gibt es jetzt die erste Musterklage gegen eine drastische Mieterhöhung. Doch ist das wirklich ein Mittel im Kampf um bezahlbaren Wohnraum?

Für Otto und Karin H. ist es ein Schock nach Weihnachten. In dem Brief des Vermieters, den ein Bote am 27. Dezember 2018 bringt, steht, dass sie sich darauf einstellen müssen, künftig für ihre Schwabinger Wohnung 1492 statt 763 Euro Kaltmiete zu zahlen. Das Ehepaar H. ist über 80 und wohnt seit fast 60 Jahren im sogenannten Hohenzollernkarree. Eine doppelt so hohe Miete für ihre 77-Quadratmeter-Wohnung könnten sich die Rentner nicht leisten. Sie fürchten, in ihrem hohen Alter umziehen zu müssen. Doch jetzt schöpfen sie Hoffnung.

Der Münchner Mieterverein hat für das Ehepaar H. und Dutzende weitere Mieter der Anlage eine Musterklage beim Oberlandesgericht (OLG) gegen die horrende Mieterhöhung eingereicht. Nach Angaben des Vereins ist es die erste Klage dieser Art im Mietrecht in Deutschland. Damit wird juristisches Neuland im Kampf gegen immer weiter steigende Mieten betreten. Wenn schon Mietpreisbremse und Baukindergeld nicht wirken – können dann Gerichte den Mieten-Wahnsinn stoppen?

Es ist die erste Musterklage im Mietrecht

Im Schwabinger Fall geht es um Folgendes: Das Hohenzollernkarree mit 230 Wohnungen gehört der Max-Emanuel Immobilien GmbH. Sie hat die große Anlage 2016 von der Augsburger Patrizia AG gekauft. In dem 24-seitigen Schreiben von Weihnachten kündigt die Hausinhaberin eine Modernisierung an, unter anderem mit Wärmedämmung, einem Austausch der Fenster und Wohnungseingangstüren und Balkonanbauten. So begründet die Firma die deftige Mieterhöhung.

Doch nach Angaben des Mietervereins soll die Modernisierung erst in zwei Jahren umgesetzt werden. Der Grund für das Schreiben kurz vor Jahresende ist nach Ansicht der Mieterschützer ein ganz anderer: Mit einer Änderung der Rechtslage zum Jahresbeginn darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden – nämlich jährlich acht Prozent. Und, noch wichtiger: Es gibt jetzt eine Obergrenze von höchstens drei Euro pro Quadratmeter.

Der Mieterverein ist überzeugt, dass es um Abzocke geht

Der Verein ist überzeugt, dass es hier um Abzocke gehen soll. „Wir gehen davon aus, dass das Unternehmen kurz vor Änderung der Rechtslage gerade noch ,altes Recht’ abgreifen wollte“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins. Der Abstand zwischen der Ankündigung und dem Beginn der Maßnahme sei viel zu groß. Das Immobilien-Unternehmen wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Im Hohenzollernkarree macht die Frage, welches Recht angewendet wird, einen gewaltigen Unterschied. Wäre die Modernisierungsankündigung nach altem Recht gültig, würde sich die Miete im Fall des Ehepaars H. um 729 Euro im Monat erhöhen. Nach neuem Recht wäre laut Mieterverein eine maximale Erhöhung von 230 Euro möglich. Jurist Rastätter ist sicher, dass für die Modernisierung des Hohenzollernkarrees neues Recht gelten muss. „Das wollen wir mit der Musterfeststellungsklage klären“, betont er.

Otto und Karin H. in ihrer Schwabinger Wohnung. Nach der Ankündigung einer drastischen Mieterhöhung hat das Ehepaar Angst, im hohen Alter ausziehen zu müssen. 
Foto: Philipp Gülland, DMB Mieterverein München, dpa

Diese Verbraucherklagen mit dem sperrigen Namen sind neu in Deutschland. Es gibt sie erst seit November 2018. Bekannt wurde die Musterfeststellungsklage im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal. Sie soll die Rechte Einzelner gegenüber großen Konzernen stärken. Einreichen können solche Klagen Verbände wie der Mieterverein oder die Verbraucherzentrale. Innerhalb von zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Betroffene der Klage anschließen, indem sie sich kostenlos in ein Klageregister eintragen lassen. Die Musterklage reduziert das Risiko, einen Prozess zu verlieren. Weist ein Gericht die Musterklage ab, kann sich der Betroffene eine eigene Klage sparen. Hat sie Erfolg, wird wahrscheinlich auch ein Einzelner vor Gericht Recht bekommen.

Der Mieterverein plant schon eine Klage gegen Vonovia

Doch ein probates juristisches Mittel gegen immer höher steigende Mieten ist die Musterklage wohl nicht. Denn die Fälle in so einer Klage müssen identisch sein. Das geht nur bei größeren Anlagen wie dem Hohenzollernkarree, ansonsten finden sich keine 50 Betroffenen. Umgekehrt: Wenn in einem Stadtviertel etliche Hausbesitzer die Miete hochschrauben, sind das alles individuelle Fälle – unbrauchbar für eine Musterklage. „Die eignet sich vor allem bei einer Modernisierungsankündigung, bei einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung oder bei zweifelhaften Nebenkostenabrechnungen“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Rastätter. „Ein pauschales Mittel gegen den Mietwahnsinn ist sie nicht.“

Dennoch plant der Münchner Verein schon die nächste Musterklage. Sie wird sich gegen den größten deutschen Wohnungskonzern Vonovia richten. Grund: In ganz Deutschland gibt es Beschwerden über angebliche Ungereimtheiten bei den Nebenkostenabrechnungen. Die Mieter glauben, es stecke ein System dahinter. „Gemeinsam mit anderen deutschen Mietervereinen prüfen wir gerade, welche Wohnanlage sich am besten für eine Musterklage eignet“, berichtet Rastätter. Ein Mittel, Wohnungskonzerne einzubremsen, könnte die Musterklage also schon sein.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.