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  3. Wahlrecht: Diese Menschen dürfen bei der Landtagswahl nicht wählen

Wahlrecht
16.08.2018

Diese Menschen dürfen bei der Landtagswahl nicht wählen

Nicht jeder Bürger, der in Bayern lebt, darf bei der Landtagswahl im Oktober seine Stimme abgeben.
Foto: Jonas Güttler, dpa (Symbolbild)

Nicht jeder darf mitbestimmen, wenn die Bayern am 14. Oktober einen neuen Landtag wählen. An welche Bedingungen die Wahlbeteiligung geknüpft ist.

Bei der Landtagswahl am 14. Oktober darf längst nicht jeder eine Stimme abgeben, der im Freistaat lebt: Die Wahlberechtigung ist an Bedingungen geknüpft. So sind etwa Flüchtlinge vom Gang in die Wahlkabine ausgeschlossen. Rund 9,5 Millionen Bayern dürfen Kreuze machen. Diese Menschen aber nicht:

Minderjährige: Von 12,9 Millionen Bayern, die das Landesamt für Statistik zum Stichtag Ende 2016 erfasst hat, sind gut 2,1 Millionen unter 18 Jahren. Wählen dürfen aber nur Volljährige. Mehrfach hatten SPD und Grüne mit Anträgen in Landtagssitzungen gefordert, das Wahlalter auf 16 Jahre herabzusetzen - das wären gut 260.000 zusätzliche Wähler.

Der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Parlament, Herbert Woerlein, nennt den Vorstoß zwar einen "symbolischen Akt". Dieser sei jedoch geeignet, jungen Menschen ihre Verantwortung für die Demokratie deutlich zu machen. "Wenn die Wahlbenachrichtigung ankommt, dann beschäftigt man sich mit dem Thema", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Bislang waren alle Initiativen am Widerstand der Regierungspartei CSU gescheitert.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung

Flüchtlinge und andere Ausländer: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung für die Berechtigung zur Landtagswahl - Ausländer aus EU-Ländern dürfen nur an Kommunalwahlen teilnehmen. In Bayern lebten zum Stichtag 1,5 Millionen Menschen anderer Nationalität, zu denen auch Flüchtlinge zählen. Ernsthafte Forderungen, diesen ein Wahlrecht zuzugestehen, gibt es derzeit nicht - erforderlich wäre dafür eine Änderung des Grundgesetzes.

Ates Gürpinar und Eva Bulling-Schröter sind die Spitzenkandidaten der Linken.
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Landtagswahl Bayern: Das sind die Spitzenkandidaten der Parteien
Foto: dpa

Die Integrationsbeauftragte der Staatsregierung, Mechthilde Wittmann (CSU), sagte der dpa, die Teilnahme an Wahlen sollte "Ziel eines erfolgreichen Integrationsprozesses sein und nicht ein Versuch, dorthin zu kommen". Daher sei es sinnvoller, dass Flüchtlinge zuvor die Staatsbürgerschaft erwerben. Ähnlich äußert sich der Interessenverband Pro Asyl.

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"Bayern muss den guten Beispielen anderer Bundesländer folgen"

Betreute Menschen: Das Landeswahlgesetz schließt Bürger von der Wahl aus, die für die Erledigung sämtlicher Angelegenheiten einen Betreuer zugewiesen bekommen haben - dazu können Behinderte zählen, aber auch Menschen mit Demenz oder psychischen Krankheiten. Laut der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, Irmgard Badura, sind in Bayern mehr als 19.000 Menschen betroffen.

Badura kritisiert den Ausschluss: "Niemand darf vom Grundrecht, zu wählen, ausgeschlossen werden - Bayern muss den guten Beispielen anderer Bundesländer folgen", erklärte sie. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Brandenburg sei die Regelung abgeschafft. Dies sei "ein wichtiger Schritt zur aktiven Beteiligung an der Politik".

Verlust des Wahlrechts kann vom Gericht als Strafe verhängt werden

Psychisch kranke Straftäter: Ebenfalls ausgeschlossen sind geistig abnorme Rechtsbrecher, die wegen ihres Delikts in einer Psychiatrie statt in einem Gefängnis sitzen. Laut einer Erhebung des Bundessozialministeriums von 2016 traf dies auf knapp 500 Menschen in Bayern zu.

Verbrecher mit entzogenem Wahlrecht: Der Verlust des Wahlrechts kann auch als Strafe von einem Gericht verhängt werden. Dies kommt jedoch selten vor, Zahlen sind nicht erfasst. Andere Gefängnisinsassen wählen übrigens per Briefwahl.

Neu-Bayern: Wer mitwählen will, muss seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Freistaat haben oder sich so lange "sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten", wie es im Landeswahlgesetz heißt. Wer also gerade erst zugezogen ist, kann nicht bei der Zusammensetzung des Landtags mitbestimmen. Zur Frage, wie viele Menschen davon betroffen sind, liegt keine Statistik vor. (Tom Sundermann, dpa)

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