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Prozess in München: Ex-Frau angefahren: Mann muss 7,5 Jahre in Haft

Prozess in München

Ex-Frau angefahren: Mann muss 7,5 Jahre in Haft

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    Ein Mann fahrt seine Ex-Frau an und schlägt danach auf die Verletzte ein. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen versuchten Mordes.
    Ein Mann fahrt seine Ex-Frau an und schlägt danach auf die Verletzte ein. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen versuchten Mordes. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    "Der Angeklagte hat das Fahrzeug bewusst als Waffe eingesetzt, nämlich um seine Ex-Frau zu töten", führt die Staatsanwältin in dem Prozess gegen den Mann aus, der seine Ex-Frau angefahren hat. Auch das Landgericht München II sieht eine Tötungsabsicht und schickt den 45-Jährigen hinter Gitter.

    Weil er seine Ex-Frau mit einem Auto angefahren hat, ist ein Mann wegen versuchten Mordes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter am Landgericht München II sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte die 40-Jährige zwei Jahre nach der Scheidung aus Eifersucht töten wollte.

    Er habe seine Frau aus Eifersucht angefahren

    Er habe die Tat geplant und die Frau im Juni 2017 in Kirchseeon (Landkreis Ebersberg) heimtückisch angegriffen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Er will sich dafür rächen, dass sie einen anderen Mann hatte", hatte die Staatsanwältin zuvor in ihrem Plädoyer erklärt. Sie hatte achteinhalb Jahre Haft gefordert.

    "Ich wollte sie nicht töten. Ich wollte sie bestrafen, weil sie mir den Sohn weggenommen hat", zitierte der Verteidiger in seinem Plädoyer seinen Mandanten. Der 45-Jährige sei wütend gewesen, weil die Ex-Frau ihm den Kontakt zum Kind verweigert habe. Eigentlich habe er an jenem Morgen mit ihr reden wollen. Wartend im Auto sei er "immer mehr in Rage geraten, steigerte sich rein", so der Verteidiger. "Und irgendwann schreitet er zur Tat." Der Mann beschleunigte den Wagen den Ermittlungen zufolge auf mindestens 33 Stundenkilometer.

    Der Angeklagte drohte seiner Ex-Partnerin öfter mit dem Tod

    Schon vorher hatte es wiederholt Tötungsdrohungen gegeben, wie der Vorsitzende Richter Thomas Bott betonte. "Ich bringe dich um!", habe der Angeklagte am Telefon erklärt. Die Strafe dafür werde er dann absitzen und sein Kind zu sich holen. Nach Ansicht des Gerichts hat der Angeklagte die Ex-Frau um jeden Preis unter seine Kontrolle bringen wollen.

    Im Juni 2017 fuhr er sie von hinten an - der Tathergang ist laut Richter unstrittig. Die Frau sei mit dem Kopf in die Windschutzscheibe geschleudert. Dann habe der Rumäne ein zweites Mal versucht, die Ex-Frau zu überfahren, sei schließlich ausgestiegen und habe auf sie eingeschlagen. Allerdings nicht, wie das Opfer unmittelbar nach der Tat geschildert habe, mit einem massiven Hammer, sondern mit einem Stiel aus Hartplastik. Die Frau wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Sie leidet noch heute an den Folgen der Gewaltattacke.

    Die Verteidigung war von versuchtem Totschlag ausgegangen. Anwalt Stefan Korn sah keine Tötungsabsicht, sein Mandant "hätte ganz anders agieren können - viel brutaler - wenn er das Ziel ernsthaft verfolgt hätte." Der Verteidiger hatte ein geringeres Strafmaß gefordert. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig. (dpa)

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