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Exklusiv-Interview
28.04.2018

Die FDP will gegen das bayerische Polizeigesetz klagen

Gegen das neue Polizeiaufgabengesetz hat sich ein breites Bündnis aus Parteien, Verbänden und Vereinen zusammengeschlossen. Das Bild stammt von einer Demonstration in Nürnberg.
Foto: Daniel Karmann

Die FDP prüft eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Innenexperte Stephan Thomae aus Kempten sieht die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gestört.

Der bayerische Landtag verabschiedet voraussichtlich Mitte Mai das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG), das der Polizei weitreichende Befugnisse gibt. Die Opposition läuft Sturm gegen das Gesetz und spricht von einer Gefahr für den Rechtsstaat. Auch die Liberalen lehnen das Gesetz ab. Warum?

Stephan Thomae: Es steht außer Frage, dass in Zeiten neuer Bedrohungslagen die Polizei mit neuen Instrumenten und Befugnissen ausgestattet werden muss. Wenn Verbrecher und Terroristen neue Formen der Gewalt anwenden, muss die Polizei darauf reagieren können. Das stellen wir nicht infrage. Aber immer dann, wenn die Polizei neue Befugnisse erhält, geht es um die Balance von Sicherheit und Freiheit. Das PAG weitet die Möglichkeiten der Polizei erheblich aus, deswegen muss geprüft werden, ob das überhaupt notwendig ist, ob es geeignet ist, den Sicherheitsgefahren zu begegnen, und ob die Bürger die Möglichkeit haben, Abwehrrechte gegen die erweiterten staatlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Was lehnen Sie konkret ab?

Thomae: Durch die neuen Befugnisse ist eine Vergeheimdienstlichung der Polizei in Bayern erkennbar, sie wird zu einer Art Geheimdienst. Die in unserer Verfassung niedergelegte Trennung von Polizei und Geheimdienst hat sich in der Praxis bewährt. Dabei muss es auch bleiben. Wer alles weiß, soll nicht alles dürfen, wer alles darf, soll nicht alles wissen. Das aber verwischt sich jetzt durch das PAG, das die Trennung zwischen Polizei und Diensten aufhebt.

Stephan Thomae ist der Innenexperte der FDP.
Foto: Martina Diemand (Archiv)

Gibt es weitere Kritikpunkte?

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Thomae: Nicht minder bedenklich ist, dass die Strafbarkeitsgrenzen zeitlich vorverlagert werden sollen. Künftig kann man sich schon strafbar machen, wenn eine Gefahr nur droht. Dazu muss die Polizei eine Prognose anstellen. Und je weiter der Zeitpunkt nach vorne verlagert wird, desto größer ist die Irrtumsgefahr. Damit verändert sich die Qualität der polizeilichen Befugnisse massiv.

Welche Konsequenzen zieht die FDP daraus?

Thomae: Wir prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist. Wir sind bereits im Gespräch mit möglichen Verfahrensbevollmächtigten, Staatsrechtlern, Verfassungsrechtlern und Polizeirechtlern. Wenn die Prüfung ergibt, dass eine Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend sein könnte, werden wir Karlsruhe anrufen.

Ist das bayerische Polizeiaufgabengesetz die Blaupause für ein Musterpolizeigesetz, das der neue Innenminister Horst Seehofer angekündigt hat?

Thomae: In der Tat plant der Bund ein derartiges Musterpolizeigesetz, das dann wiederum in allen Bundesländern Anwendung findet. Das bayerische PAG ist ein Testballon. Daher ist es aus unserer Sicht auch so wichtig, dass überprüft wird, ob die Regelungen überhaupt verfassungsgemäß sind. Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass Regelungen, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, Eingang in das Musterpolizeigesetz finden. Das muss sogar im Interesse der CSU und der bayerischen Staatsregierung sein, dass zu einem möglichst frühen Zeitpunkt geklärt wird, ob die bayerischen Vorschriften einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

Wie viel Wahlkampf steckt in dem PAG und Ihrer Kritik daran?

Thoma: Ein Schelm, wer dabei etwas Böses denkt. So wie die CSU das sicher auch politisch sieht, sind auch wir Liberalen kein politisches Neutrum. Es ist nicht schlecht, wenn in einem Wahlkampf deutlich wird, wie sich die Parteien unterscheiden und wie sie ein wichtiges Thema unterschiedlich behandeln. Uns ist Sicherheit wichtig, keine Frage. Aber wir wollen auch in einem Land leben, in dem jeder seinen Lebensentwurf umsetzen und sich frei fühlen kann, ohne die Rechte der anderen zu beschränken. Dazu braucht es Sicherheit. Aber Sicherheit ist nicht das Ziel, um das es geht, sondern das Instrument, um ein freies, selbstbestimmtes Leben in unserem Land führen zu können. Diese Balance von Sicherheit und Freiheit wird durch das neue PAG empfindlich gestört. Und das darf auch im Wahlkampf deutlich gesagt werden.

Zur Person: Der Rechtsanwalt Stephan Thomae, 49, aus Kempten im Allgäu ist stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion sowie Innen- und Rechtsexperte der Liberalen.

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