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Extremsport: Wird nach dem Wingsuit-Sprung vom Watzmann ein Bußgeld fällig?

Extremsport

Wird nach dem Wingsuit-Sprung vom Watzmann ein Bußgeld fällig?

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    Winter kurz vor dem Sprung vom Watzmann.
    Winter kurz vor dem Sprung vom Watzmann. Foto: Screenshot niklas-winter.de

    Kurz vor dem Absprung streckt Niklas Winter den Daumen hoch in die Kamera. Der Extremsportler konzentriert sich, seine Helmkamera dokumentiert die fantastische Aussicht von der Watzmann-Mittelspitze im Berchtesgadener Land. Dann springt er und fällt – bis sein Wingsuit, ein Flügelanzug, der Tragflächen aus Stoff zwischen den Armen und Beinen hat, ihn durch die Luft gleiten lässt. Winter lädt das Video später im Internet hoch.

    Dieser Sprung aus dem vergangenen September kann den Münchner Extremsportler jetzt viel Geld kosten. Denn er hätte nicht vom Watzmann springen dürfen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In diesem Gebiet verbieten Verordnungen sowohl Starts als auch Landungen von Luftsportgeräten, wozu auch die „Fledermausanzüge“ zählen.

    Luftsportgeräte dürfen am Watzmann nicht starten und landen

    „Im Oktober hat uns die Nationalparkverwaltung informiert, dass im Internet ein Video von diesem Sprung zu sehen ist“, sagte Andreas Bratzdum, Sprecher des Landratsamtes. Daraufhin habe man das Verfahren eingeleitet. Der Pilot hatte bis zu diesem Mittwoch Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und das Video von seinem Sprung aus dem Internet zu nehmen. Winter meldete sich nun im letzten Moment der Anhörungsfrist beim Landratsamt.

    Für die Entscheidung der Behörde, ob und in welcher Höhe sie für den Sprung ein Bußgeld verhängt, sei nun das Verhalten des Mannes maßgeblich, erläuterte Bratzdrum. „Wir sind im Gespräch, und es wird in Kürze eine Entscheidung geben. Er überlegt es sich jetzt noch mal die nächsten Tage, was er macht.“ Die Spannbreite des möglichen (mit dpa)

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