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Feiertag: Buß- und Bettag 2016: Wer hat heute frei?

Feiertag

Buß- und Bettag 2016: Wer hat heute frei?

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    Der Buß- und Bettag 2016 ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag.
    Der Buß- und Bettag 2016 ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Foto: Axel Heimken (dpa)

    Was ist der Buß- und Bettag?

    Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Obwohl es sich dem Namen nach so anhört, muss am Buß- und Bettag keine eigentliche Buße geleistet werden. Es geht dabei nicht um Strafen für bestimmte Taten, sondern eher um Reue für begangene Sünden.

    Heutzutage hat der Buß- und Bettag vor allem eine soziale Bedeutung. Laut der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nehmen viele Ortsgemeinden den Feiertag zum Anlass, auf sozio-ökologische Probleme hinzuweisen. Der Buß- und Bettag ist der letzte Feiertag im Kirchenjahr und somit auch eine Art Neujahrstag, erklärt die Evangelisch-Lutherische Kirche. An diesem Tag könne man in sich gehen und das vergangene Jahr Revue passieren lassen. So kann jeder mit Fehlern und Verlusten abschließen.

    "Der Gedenktag dient dem Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrümer wie beispielsweise Ausländerhass, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen", heißt es bei der Evangelischen Kirche selbst.

    Feiertag: Wer hat am Buß- und Bettag frei?

    Laut dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) ist der Buß- und Bettag im Bundesland Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Somit haben in Sachsen alle Arbeitnehmer frei. Im restlichen Deutschland hingegen ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag. Die Mehrheit der Deutschen muss also arbeiten.

    Eine Ausnahme gibt es allerdings: In Bayern ist an allen Schulen unterrichtsfrei. So müssen weder Schüler noch Lehrer in die Schule. Doch im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist geregelt, dass sich der Arbeitnehmer aus religiösen Gründen freinehmen darf. Ein Urlaubstag muss dafür nicht geopfert werden, es besteht aber auch kein Anspruch auf Bezahlung.

    Bis 1994 war der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag

    Dass der Buß- und Bettag kein deutschlandweiter gesetzlicher Feiertag ist, war nicht immer so. Durch das "Reichsgesetz über die Feiertage" vom 27. Februar 1934 wurde der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschen Reich. Nach der Wiedervereinigung übernahmen die neuen Bundesländer den Feiertag ebenfalls. Folglich war der Buß- und Bettag ab 1990 ein deutschlandweiter Feiertag.

    1995 beschloss der Bund, dass der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag mehr ist. Der Grund dafür: Die Arbeitgeber sollten durch den einen Tag mehr Arbeit entlastet werden. Denn zuvor war die Beitragspflicht für Arbeitgeber zur Pflegeversicherung eingeführt worden.

    Buß- und Bettag 2016: Heute ist in Bayern Tanzverbot

    Buß- und Bettag ist in Bayern dennoch ein stiller Tag. Es  gilt ab zwei Uhr in der Früh ein Tanzverbot - und zwar bis Mitternacht. AZ

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