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Kommentar: Fraktionen wollen schärferes Waffenrecht: Ein klares Bekenntnis

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Fraktionen wollen schärferes Waffenrecht: Ein klares Bekenntnis

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    Auch im Unterallgäu beantragen immer mehr Bürger den so genannten „Kleinen Waffenschein“.
    Auch im Unterallgäu beantragen immer mehr Bürger den so genannten „Kleinen Waffenschein“. Foto: dpa

    Dass Deutschland bereits jetzt eines der strengsten Waffengesetze hat, kann kein Argument gegen eine noch deutlich restriktivere Handhabung sein. Der bayerische Landtag hat in dieser Debatte am Mittwoch ein klares Zeichen gesetzt. Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten aller Fraktionen dafür aus, dass Waffen in den Händen von Extremisten nichts zu suchen haben und, mehr noch, dass ihnen auch der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen, wie zum Beispiel Schreckschusspistolen, untersagt werden soll.

    Ganz so einfach in die Praxis umzusetzen dürfte das allerdings nicht sein. Die Frage, ob jemand zu Recht als Extremist angesehen werden kann, ist alles andere als trivial. Dem Verfassungsschutz, der als Behörde für die Beobachtung extremistischer Bestrebungen zuständig ist, genügen hinreichende Anhaltspunkte, um jemanden als möglicherweise gewaltbereiten Extremisten in der Datei zu führen. Bewiesen ist damit aber noch gar nichts. Die Qualität eines richterlichen Beschlusses haben Feststellungen der Verfassungsschützer nicht. Und obendrein liegt es in der Natur der Sache, dass der Verfassungsschutz nicht alle seine Quellen offenlegen kann.

    Dass aus dem Bekenntnis des Landtags nun sehr schnell praktische Politik wird, ist somit vorerst nicht zu erwarten. Was jetzt schon möglich ist, das tun die Behörden bereits – insbesondere bei „Reichsbürgern“ ist das bayerische Innenministerium konsequent vorgegangen. Um mehr tun zu können, bräuchte es andere rechtliche Grundlagen. Und das dauert erfahrungsgemäß seine Zeit.

    Lesen Sie dazu den Artikel: Keine Waffen für Extremisten: Fraktionen wollen Regelung verschärfen

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