Nach einem Sommerempfang des Landtags am 22. Juli war Bernhard Pohl volltrunken mit seinem Auto unterwegs. Die Polizei erwischte den Kaufbeurer Abgeordneten der Freien Wähler mit 1,29 Promille. Rechtlich war Pohl damit "absolut fahruntüchtig".
Der 51-Jährige ist Wiederholungstäter und fiel bereits mehrfach mit Verkehrsdelikten auf. Bei einem davon hat ein Mensch sein Leben verloren. Pohl kassierte Geldbußen und Fahrverbote – und gab jedes Mal wieder den reuigen Sünder, der versicherte, seine Lehren daraus gezogen zu haben.
Pohl droht eine Haftstrafe
Für Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Pohl muss sich nach Einschätzung von rechtskundigen Abgeordnetenkollegen auf eine Strafe eher am oberen Ende der Skala einstellen - und zwar sowohl wegen seiner einschlägigen Vorstrafen als auch, weil er selbst studierter Jurist ist und es besser hätte wissen müssen. AZ, dpa, lby