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  3. Gerichtsverfahren: War die Aufstellung der bayerischen Grenzpolizei verfassungswidrig?

Gerichtsverfahren
10.08.2020

War die Aufstellung der bayerischen Grenzpolizei verfassungswidrig?

Die Wiedereinführung der bayerischen Grenzpolizei hat ihren Ursprung in der Flüchtlingskrise.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Vor zwei Jahren wurde die bayerische Grenzpolizei wiederbelebt. Seither tobt ein politischer Streit um die Einheit, den jetzt Bayerns oberste Richter klären sollen.

Der scharfe politische Streit um die neue bayerische Grenzpolizei ist am Montag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in die wahrscheinlich letzte Runde gegangen. Die Grünen im Landtag hatten das Gericht angerufen, weil sie es für verfassungswidrig halten, dass Bayern eine eigene Grenzpolizei installiert hat. Der Schutz der deutschen Außengrenze, so argumentieren sie, liege laut Grundgesetz ausschließlich in der Kompetenz des Bundes. Staatsregierung und CSU-Fraktion dagegen beteuern, dass die bayerischen Polizisten ohnehin nur im Auftrag der Bundespolizei tätig würden, aber für Kontrollen direkt an der Grenze eine rechtliche Grundlage brauchten.

Die Streitfrage, die der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Präsident Peter Küspert zu klären hat, hat ihren Ursprung in der Flüchtlingskrise. Ministerpräsident Horst Seehofer und zunächst auch sein Nachfolger Markus Söder (beide CSU) stritten für einen härteren Kurs in der Flüchtlingspolitik und forderten schärfere Grenzkontrollen. Um diese Forderung zu untermauern, setzten Söder und die CSU-Fraktion im Landtag im Jahr 2018 die Wiedererrichtung der bayerischen Grenzpolizei als eigene Einheit innerhalb der Landespolizei durch. Die Kompetenz, die Grenze zu schützen, die Bayern 1998 an den Bund abgegeben hatte, aber bekam der Freistaat nicht zurück.

Grünen-Chefin Schulze über Grenzpolizei: „Viel Getöse von Ministerpräsident Söder“

Seither sind die Positionen verhärtet. Für Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze steht fest: „Die Einrichtung der Bayerischen Grenzpolizei verletzt die Kompetenzordnung von Bund und Ländern und ist verfassungswidrig.“ Sie erkennt ausschließlich politische Motive: „Die im Vorfeld der Landtagswahl 2018 mit viel Getöse von Ministerpräsident Markus Söder gegründete Bayerische Grenzpolizei war wie der damalige Kruzifixerlass in Behörden und das überzogen harte Polizeiaufgabengesetz der untaugliche Versuch, die AfD mit einer streng konservativen Law-and-Order-Politik rechts zu überholen.“

Tobias Reiß, der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion hält dagegen. Er nennt die Grenzpolizei ein Erfolgsmodell und sagt: „Die grenzpolizeilichen Aufgaben, die sie wahrnimmt, werden ausschließlich im Einvernehmen mit dem Bund und mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums ausgeführt. Insofern gibt es hier keine Verstöße gegen Kompetenzen des Bundes.“

Die Rechtsvertreter beider Seiten versuchten die widerstreitenden Positionen in der Verhandlung am Montag juristisch zu untermauern. Professor Thorsten Kingreen (Universität Regensburg), der in dem Verfahren die Grünen vertritt, betonte, dass niemand ein Problem damit habe, wenn die bayerische Polizei die Bundespolizei an der Grenze im Wege der Amtshilfe unterstütze. „Unser Problem ist die Gesetzgebung.“ Mit der Änderung der Bestimmungen im bayerischen Polizeigesetz habe die Staatsregierung ihre Kompetenzen überschritten.

Grenzpolizei habe sich in der Corona-Krise bewährt

Professor Markus Möstl (Universität Bayreuth) ließ diese Argumentation nicht gelten. Er verwies darauf, dass das Bundespolizeigesetz ein landespolizeiliches Tätigwerden im Grenzschutz ausdrücklich gestatte. Das sei seit 70 Jahren „ununterbrochen“ gängige Praxis und werde auch jetzt noch an vielen Flughäfen so gehandhabt.

 

Und gerade jetzt in der Corona-Krise habe sich die bayerische Grenzpolizei bewährt. Sie sei auf Ersuchen der Bundespolizei an 25 Grenzübergängen im Einsatz gewesen. Das Gericht wird sein Urteil am 28. August verkünden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Streit um die bayerische Grenzpolizei ist haarspalterisch

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

11.08.2020

>> Die Grünen im Landtag hatten das Gericht angerufen, weil sie es für verfassungswidrig halten, dass Bayern eine eigene Grenzpolizei installiert hat. Der Schutz der deutschen Außengrenze, so argumentieren sie, liege laut Grundgesetz ausschließlich in der Kompetenz des Bundes. <<

Wollten die Grünen nicht gerade die Kompetenz für die Genehmigung von Einreisen auf die Bundesländer übergeben?

12.08.2020

Hallo Peter p,

wer waren sie mochmal und was qualifiziert sie?

12.08.2020

Haben Sie ein Problem mit Demokratie und Meinungsfreiheit Herr Tambour?

Und es war ja auch schon beim neuen bay. Polizeiaufgabengesetz so, dass Grüne eine Hybris über den Verfassungsgerichten entwickelt haben.

https://www.gruene-bayern.de/nein-zum-neuen-polizeiaufgabengesetz/

>> Auch heute halten wir das Polizeiaufgabengesetz in der von der CSU vorgelegten Form für verfassungswidrig. <<

Trotzig wie ein kleines Kind, auch wenn das Verfassungsgericht bereits eine Vorentscheidung getroffen hat.

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Verfassungsgericht-PAG-bleibt-vorerst-unveraendert-id53761206.html

12.08.2020

"Haben Sie ein Problem mit Demokratie und Meinungsfreiheit Herr Tambour?"

Das mit der Demokratie und Meinungsfreiheit ist nicht gerade ihre Sache, lieber Peter P.
Wie die Grünen handeln ist in einer Demokratie durchaus üblich und richtig. Sogar Söder nähert sich immer mehr an die Grünen, wer hätte das früher gedacht.
Wenn man allerdings bei grün rot sieht und bei rot sich die Haare aufstellen dann übersieht man, dass das Verfahren am Verfassungsgericht umstritten ist.
Siehe auch hier:
Kommission kritisiert Polizeigesetz - Herrmann gesteht Fehleinschätzung ein
https://www.merkur.de/politik/pag-experten-kritisieren-polizeigesetz-herrmann-csu-gesteht-fehleinschaetzung-ein-12959520.html

Im Übrigen steht Meinungsfreiheit nicht nur ihnen zu, sondern auch anderen, so schwierig ist das sicher nicht.

12.08.2020

>> Innenminister Joachim Herrmann (CSU) selbst gestand eine Fehleinschätzung ein: Bei der Verabschiedung des Gesetzes sei er davon ausgegangen, dass Menschen, die in Gewahrsam genommen werden „selbstverständlich“ verpflichtend ein Rechtsbeistand zustehe. „Ehrlicherweise“ müsse er nun erkennen - die faktischen Regelungen geben das (bislang) nicht her. <<

Das ist eine ganz harte Nuss für die Opposition, dass die Regierung einfach eine Fehleinschätzung zugibt ;-)

Ganz fleißige Journalisten könnten nun herausfinden, ob dieser Mangel auch bei den Lesungen des Gesetzes im Landtag von der Opposition konkret genannt wurde oder ob man halt wieder hinterher schlauer war.